Folk Fonds

Hier ist eine Bewerbung um eine Förderung durch den Folk Fonds möglich.


Ihr seid ein Verein, eine Gruppe oder eine Community, die gerne aktiver an Kunst und Kultur teilhaben möchte? Ihr habt vielleicht sogar bereits Ideen für Projekte, Konzepte, Aktionen, Maßnahmen? Dann bewerbt euch gemeinsam mit einer Kulturinstitution um eine Förderung durch den Folk Fonds.

Der Folk Fonds wird im Jahr 2026 zum dritten Mal ausgeschrieben und ist mit 30.000 Euro dotiert. Ausgewählt werden sollen 3 bis 5 Ideen. Der Folk Fonds soll die Möglichkeit schaffen, aktiv Ideen anzustoßen, um die Teilhabe an Kultur zu unterstützen, im Jahr 2026 in Bezirk VII (Stadtteile: Steele, Krey, Freisenbruch, Horst, Leithe).


Ihr seid ein Verein, eine Gruppe oder eine Community, die gerne aktiver an Kunst und Kultur teilhaben möchte? Ihr habt vielleicht sogar bereits Ideen für Projekte, Konzepte, Aktionen, Maßnahmen? Dann bewerbt euch gemeinsam mit einer Kulturinstitution um eine Förderung durch den Folk Fonds.

Der Folk Fonds wird im Jahr 2026 zum dritten Mal ausgeschrieben und ist mit 30.000 Euro dotiert. Ausgewählt werden sollen 3 bis 5 Ideen. Der Folk Fonds soll die Möglichkeit schaffen, aktiv Ideen anzustoßen, um die Teilhabe an Kultur zu unterstützen, im Jahr 2026 in Bezirk VII (Stadtteile: Steele, Krey, Freisenbruch, Horst, Leithe).


Der auf dieser Seite unter Onlinedienstleistungen aufgeführte Antrag auf Fördermittel aus dem Folk Fonds ist auszufüllen.

Darüber hinaus ist diesem Online-Antrag ein grober Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Ein Muster finden Sie unter www.essen.de/folkfonds zum Download.

Außerdem sollen die Antragstellenden einen Text (1-3 DinA 4 Seiten, PDF-Format) einreichen. 

Optional kann ein Video oder eine Sprachnachricht eingeschickt werden (1-3 Minuten).

Bitte beachten Sie auch die für den Folk Fonds geltenden Förderkriterien. Diese finden Sie auf der Internetseite des Kulturamtes unter "Weiterführende Links" auf dieser Seite.


Die Antragsfrist ist vom 01. Mai 2026 (0:00 Uhr) bis 30. Juni 2026 (23:59 Uhr). 

Über die Anträge entscheidet eine unabhängige Jury aus jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren, die aus Bezirk VII kommen oder sich dort häufig aufhalten.


Es fallen keine Gebühren an.


Eine Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. Die aktuellen Beratungstermine finden Sie bald auf der Internetseite des Kulturamtes unter "Weiterführende Links" auf dieser Seite.


Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtung
Kulturprojekte, Kulturförderung, Kulturmarketing
Pferdemarkt 6
45127 Essen
Tel: +49 201 88-41001
Fax: +49 201 88-41111
E-Mail: kulturamt@essen.de