Personen, die bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen haben, können für ihre Ausbildung in einem nichtärztlichen Heilberuf eine Anrechnung von Ausbildungsinhalten bzw. Ausbildungsverkürzung mithilfe des Antragsformulars rechts im Bereich Downloads beantragen.


Es ist grundsätzlich möglich, Ausbildungen in den nichtärztlichen Heilberufen zu verkürzen (außer bei der PTA-Ausbildung). Dies setzt die Gleichwertigkeit von Ausbildungsinhalten der bereits absolvierten- und der angestrebten Ausbildung voraus, die in jedem Einzelfall zu überprüfen ist.

Um die Verkürzung Ihrer Ausbildung bzw. die Anrechnung von Ausbildungsinhalten zu beantragen, nutzen Sie bitte das entsprechende Antragsformular.


Es ist grundsätzlich möglich, Ausbildungen in den nichtärztlichen Heilberufen zu verkürzen (außer bei der PTA-Ausbildung). Dies setzt die Gleichwertigkeit von Ausbildungsinhalten der bereits absolvierten- und der angestrebten Ausbildung voraus, die in jedem Einzelfall zu überprüfen ist.

Um die Verkürzung Ihrer Ausbildung bzw. die Anrechnung von Ausbildungsinhalten zu beantragen, nutzen Sie bitte das entsprechende Antragsformular.



Für die Ausstellung einer Zweitschrift(en) sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Amtlich beglaubigte Kopie des Personal- oder Lichtbildausweises (wenn dem Ausweis keine gültige Meldeadresse zu entnehmen ist, wird zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung benötigt)
  2. Amtlich beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde des erlernten Berufes (wenn die Urkunde durch das Gesundheitsamt Essen ausgestellt wurde, genügt eine einfache Kopie!)
  3. Polizeiliches Führungszeugnis der „Belegart N“
  4. Unterschriebener, aktueller tabellarischer Lebenslauf
  5. Arbeitszeugnisse der bisherigen Arbeitgeber

Das Führungszeugnis kann auch nach der Antragstellung eingereicht werden. Es muss direkt an die Medizinalverwaltung des Gesundheitsamtes gesendet werden. Anzugebender Verwendungszweck: „Ausbildungsverkürzung“.


Der vollständige Antrag muss spätestens 2 Monate vor Beginn der angestrebten Ausbildung beim Gesundheitsamt der Stadt Essen vorliegen. Sofern diese Frist unterschritten wird, kann die Rücksendung des unbearbeiteten Antrages samt Anlagen an die antragstellende Person erfolgen.


Zuständige Einrichtungen
Medizinalaufsicht (MEO), nichtärztliche Heilberufe, Todesbescheinigungen
Hindenburgstraße 29
45127 Essen
Gesundheitsamt