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Personen, die in einem nichtärztlichen Heilberuf tätig sind und deren Original-Prüfungszeugnis und/oder Erlaubnisurkunde abhandengekommen ist, können die Originale beim Gesundheitsamt der Stadt Essen mithilfe des Antragsformulars rechts im Bereich Downloads als Zweitschriften beantragen.
Haben Sie Ihr Prüfungszeugnis und/oder Ihre Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung Ihres nichtärztlichen Heilberufes verloren oder wurden diese vernichtet?
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die Originaldokumente als Zweitschrift erneut beim Gesundheitsamt der Stadt Essen anzufordern, sofern die Originale ebenfalls durch die Stadt Essen ausgestellt wurden.
Um Ihre Zweitschrift(en) zu beantragen, nutzen Sie bitte das entsprechende Antragsformular.
Haben Sie Ihr Prüfungszeugnis und/oder Ihre Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung Ihres nichtärztlichen Heilberufes verloren oder wurden diese vernichtet?
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die Originaldokumente als Zweitschrift erneut beim Gesundheitsamt der Stadt Essen anzufordern, sofern die Originale ebenfalls durch die Stadt Essen ausgestellt wurden.
Um Ihre Zweitschrift(en) zu beantragen, nutzen Sie bitte das entsprechende Antragsformular.
- § 5 Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für Heilberufe (Zuständigkeitsverordnung Heilberufe – ZustVO HB) i.V.m. dem dort aufgeführten Gesetz sowie der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den jeweiligen Beruf
Für die Ausstellung einer Zweitschrift(en) sind folgende Unterlagen einzureichen:
- bei benötigter Zweitschrift des Prüfungszeugnisses:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Amtlich beglaubigte Kopie des Personal- oder Lichtbildausweises (wenn dem Ausweis keine gültige Meldeadresse zu entnehmen ist, wird zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung benötigt)
- bei benötigter Zweitschrift der Erlaubnisurkunde zusätzlich:
- (Europäisches) Führungszeugnis der „Belegart O“
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (bei Antragstellung max. 3 Monate alt)
Das Führungszeugnis kann auch nach der Antragstellung eingereicht werden. Es muss direkt an die Medizinalverwaltung des Gesundheitsamtes gesendet werden. Anzugebender Verwendungszweck: „Zweitschrift“.
Die Gebühr für die Ausstellung der Zweitschrift(en) beträgt 60,00 € je Zweitschrift (gemäß Tarifstelle 12.1.3.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW - AVerwGebO NRW).
Sie senden den Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift an die zuständige Behörde. Das Gesundheitsamt der Stadt Essen ist in Ihrem Fall zuständig, wenn Ihr Prüfungszeugnis / Ihre Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung ebenfalls durch die Stadt Essen ausgestellt wurde.
Die zuständige Behörde prüft die Voraussetzungen und erstellt die Zweitschrift(en).
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- Zuständige Einrichtungen
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- Medizinalaufsicht (MEO), nichtärztliche Heilberufe, Todesbescheinigungen
- Hindenburgstraße 29
- 45127 Essen
- Weiterführende Links
- Ansprechpartner*innen im Gesundheitsamt
- Internetseite der Medizinalverwaltung