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Möchten Sie Ihren in Deutschland erlernten nichtärztlichen Heilberuf im europäischen Ausland ausüben, so benötigen Sie hierfür in der Regel einen sogenannten „Letter of good standing“.
Diesen können Sie beim Gesundheitsamt der Stadt Essen mithilfe des Formulars rechts im Bereich Downloads beantragen, sofern Ihre Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ebenfalls durch die Stadt Essen ausgestellt und/oder sofern Sie aktuell beruflich in Essen tätig sind.
Wenn Sie Ihren in Deutschland erlernten nichtärztlichen Heilberuf im europäischen Ausland ausüben möchten, so benötigen die dortigen Behörden in der Regel einen Nachweis darüber, dass Ihre Berufserlaubnis in Deutschland nicht zurückgenommen oder widerrufen wurde und Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben dürfen.
Als Nachweis, dass Sie über eine gültige Erlaubnis verfügen, verlangen die Behörden ggf. einen sogenannten „Letter of good standing“. Dieser wird mitunter auch als „Certificate of good standig“, „Certificate of current professional status“ oder Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeichnet.
Um ein solches Dokument zu beantragen, nutzen Sie bitte das entsprechende Antragsformular.
Wenn Sie Ihren in Deutschland erlernten nichtärztlichen Heilberuf im europäischen Ausland ausüben möchten, so benötigen die dortigen Behörden in der Regel einen Nachweis darüber, dass Ihre Berufserlaubnis in Deutschland nicht zurückgenommen oder widerrufen wurde und Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben dürfen.
Als Nachweis, dass Sie über eine gültige Erlaubnis verfügen, verlangen die Behörden ggf. einen sogenannten „Letter of good standing“. Dieser wird mitunter auch als „Certificate of good standig“, „Certificate of current professional status“ oder Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeichnet.
Um ein solches Dokument zu beantragen, nutzen Sie bitte das entsprechende Antragsformular.
- § 5 Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für Heilberufe (Zuständigkeitsverordnung Heilberufe – ZustVO HB) i.V.m. dem dort aufgeführten Gesetz sowie der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den jeweiligen Beruf
- Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Voraussetzungen für die Ausstellung des „Letter of good standing“:
- Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,
- Sie haben die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erhalten und die Erlaubnis wurde nicht widerrufen,
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt,
- Sie sind gesundheitlich nicht ungeeignet, den angestrebten Beruf auszuüben und
- Ihre Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung wurde durch die Stadt Essen erstellt und/oder Sie sind aktuell beruflich in Essen tätig.
Für die Ausstellung des „Letter of good standing“ sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Amtlich beglaubigte Kopie des Personal- oder Lichtbildausweises (wenn dem Ausweis keine gültige Meldeadresse zu entnehmen ist, wird zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung benötigt)
- (Europäisches) Führungszeugnis der „Belegart O“
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (bei Antragstellung max. 3 Monate alt)
- Kopie der Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung
- Kopie des Abschlusszeugnisses der staatlichen Prüfung
Das Führungszeugnis kann auch nach der Antragstellung eingereicht werden. Es muss direkt an die Medizinalverwaltung des Gesundheitsamtes gesendet werden. Anzugebender Verwendungszweck: „Letter of good standing“.
Die Gebühr für die Ausstellung des „Letter of good standing“ beträgt 40,00 € (gemäß Tarifstelle 12.1.3.2.6 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW - AVerwGebO NRW).
Sie senden den Antrag auf Antrag auf Ausstellung des „Letter of good standing“ / „Certificate of current professional status" an die zuständige Behörde. Das Gesundheitsamt der Stadt Essen ist in Ihrem Fall zuständig, wenn Ihre Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ebenfalls durch die Stadt Essen ausgestellt wurde und/oder wenn Sie aktuell beruflich in Essen tätig sind.
Die zuständige Behörde prüft die Voraussetzungen und erstellt den „Letter of good standing“ .
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- Downloads
- Antrag auf Ausstellung des „Letter of good standing“ / „Certificate of current professional status“
- Zuständige Einrichtungen
-
- Medizinalaufsicht (MEO), nichtärztliche Heilberufe, Todesbescheinigungen
- Hindenburgstraße 29
- 45127 Essen
- Weiterführende Links
- Ansprechpartner*innen im Gesundheitsamt
- Internetseite der Medizinalverwaltung