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Die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit dient dazu, feststellen zu lassen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen. Ist dies der Fall, wird eine Negativbescheinigung ausgestellt.
Eine Negativbescheinigung dient dazu, offiziell festzustellen, dass eine Person keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Diese Bescheinigung wird auf Antrag von der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt und bestätigt, dass die betreffende Person nicht deutsche*r Staatsangehörige*r ist.
Die Negativbescheinigung ist häufig in folgenden Fällen erforderlich:
- Wenn Zweifel darüber bestehen, ob eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
- Wenn der Nachweis erbracht werden muss, dass kein Einbürgerungsantrag gestellt wurde oder dass keine Einbürgerung in Aussicht steht.
Die Bescheinigung ist somit ein offizieller Nachweis, dass keine deutsche Staatsangehörigkeit besteht und keine Maßnahmen zur Erlangung derselben ergriffen wurden.
Eine Negativbescheinigung dient dazu, offiziell festzustellen, dass eine Person keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Diese Bescheinigung wird auf Antrag von der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt und bestätigt, dass die betreffende Person nicht deutsche*r Staatsangehörige*r ist.
Die Negativbescheinigung ist häufig in folgenden Fällen erforderlich:
- Wenn Zweifel darüber bestehen, ob eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
- Wenn der Nachweis erbracht werden muss, dass kein Einbürgerungsantrag gestellt wurde oder dass keine Einbürgerung in Aussicht steht.
Die Bescheinigung ist somit ein offizieller Nachweis, dass keine deutsche Staatsangehörigkeit besteht und keine Maßnahmen zur Erlangung derselben ergriffen wurden.
§ 30 StAG
Folgende Unterlagen sind zur Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit vorzulegen:
- Ihre Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
- Ihr aktuell gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Reisepass, Identitäskarte, etc.)
- Auszug aus dem deutschen Melderegister
- frühere Personaldokumnte (zum Beispiel Personalausweis, Kinderausweis, etc.)
Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend) können sein:
- Adoptionsunterlagen
- Namensänderungsurkunden/-bescheinidungen
- Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)
- Dienstleistungen (0)
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- Einrichtungen (0)
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- Zuständige Einrichtungen
-
- Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten (ABH)
- Kruppstraße 16
- 45128 Essen
- Tel: +49 201 88-38883
- Fax: +49 201 88-38903
- E-Mail: abh@essen.de
Die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit dient dazu, feststellen zu lassen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen. Ist dies der Fall, wird eine Negativbescheinigung ausgestellt.
Eine Negativbescheinigung dient dazu, offiziell festzustellen, dass eine Person keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Diese Bescheinigung wird auf Antrag von der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt und bestätigt, dass die betreffende Person nicht deutsche*r Staatsangehörige*r ist.
Die Negativbescheinigung ist häufig in folgenden Fällen erforderlich:
- Wenn Zweifel darüber bestehen, ob eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
- Wenn der Nachweis erbracht werden muss, dass kein Einbürgerungsantrag gestellt wurde oder dass keine Einbürgerung in Aussicht steht.
Die Bescheinigung ist somit ein offizieller Nachweis, dass keine deutsche Staatsangehörigkeit besteht und keine Maßnahmen zur Erlangung derselben ergriffen wurden.
§ 30 StAG
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- Ihre Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
- Ihr aktuell gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Reisepass, Identitäskarte, etc.)
- Auszug aus dem deutschen Melderegister
- frühere Personaldokumnte (zum Beispiel Personalausweis, Kinderausweis, etc.)
Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend) können sein:
- Adoptionsunterlagen
- Namensänderungsurkunden/-bescheinidungen
- Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)
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