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Zur Bebauung oder Teilung eines Grundstücks oder zur exakten Feststellung der Grundstücksgrenzen muss das Grundstück vermessen werden.
Weitere Angaben befinden sich unter der Leistungsbezeichnung Amtlicher Lageplan, Gebäudeeinmessung und Teilungsvermessung
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Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an.
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- Zuständige Einrichtung
-
- Vermessung
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-62300
- Fax: +49 201 88-62013
- E-Mail: vermessung@amt62.essen.de
Zur Bebauung oder Teilung eines Grundstücks oder zur exakten Feststellung der Grundstücksgrenzen muss das Grundstück vermessen werden.
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Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.