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Für Beleihungsprüfungen und in nachbarrechtlichen Angelegenheiten wird die Lage von Gebäuden zur Grundstücksgrenze in einer Grenzbescheinigung beschrieben und bescheinigt.
Die Grenzbescheinigung wird beispielsweise bei Banken und sonstigen Kreditgebern benötigt, um evtl. Überbauten feststellen zu können.
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- Zuständige Einrichtung
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- Vermessung
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-62300
- Fax: +49 201 88-62013
- E-Mail: vermessung@amt62.essen.de