Bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen kann auf Antrag des*der Eigentümer*in/ Verfügungsberechtigten der Bezug einer geförderten Wohnung auch dann genehmigt werden, wenn die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines nicht möglich ist.


Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)


Für die Freistellung können das Antragsformular und die Einkommenserklärungen nebenstehend über den Formulardienst heruntergeladen werden, sind aber auch  im Wartebereich der Fachabteilung erhältlich.


Gebühren:

  • 30,00 Euro


Downloads
Einkommensnachweis (auf jeden Fall mit dem Antragsformular erforderlich)
Zuständige Einrichtungen
Einwohneramt
Hollestr. 3
45127 Essen
Fax: +49 201 88-33005
Wohnungsangelegenheiten
Wohnungsvermittlung / Vergabe von Neubauwohnungen / Ausübung sonstiger Belegungsrechte / Wiederbelegung / gezielte Wohnberechtigungsscheine / Anträge auf Zinssenkung und Auszahlung von Aufwendungsdarlehen / Anträge auf Freistellung