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Erteilung von Bescheinigungen über den Termin, zu dem bei "Sozialwohnungen" die Eigenschaft "öffentlich gefördert" endet.
Die Verfügungsberechtigten (Eigentümer*innen) erhalten die Bescheinigung von Amts wegen; es bedarf keiner Antragstellung.
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- Zuständige Einrichtung
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- Wohnungskontrolle / Wohnungsaufsicht / Zweckentfremdung von Wohnraum
- Hollestr. 3
- 45127 Essen
- Fax: +49 201 88-33102