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Wer eine öffentliche Fläche vor einem Gebäude nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis der Stadt oder einen Vertragsabschluss.
Eine Sondernutzung kann zum Beispiel ein Schacht, eine Markise, eine Wärmedämmfassade oder eine Rückverankerung sein.
Eine Sondernutzung kann zum Beispiel ein Schacht, eine Markise, eine Wärmedämmfassade oder eine Rückverankerung sein.
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- Lindenallee 10
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