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Tierausstellungen und Veranstaltungen mit Tieren müssen dem Veterinäramt mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden.
Zum Schutz gegen die allgemeine Gefahr von Tierseuchen können genehmigungspflichtige Veranstaltungen nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Eine tierschutzrechtliche Genehmigung wird für gewerbliche Ausstellungen benötigt, wie beispielsweise Tierbörsen.
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-
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Goldschmidtstr. 112
- 45141 Essen
- Tel: +49 201 88-59600
- E-Mail: veterinaeramt@essen.de
Tierausstellungen und Veranstaltungen mit Tieren müssen dem Veterinäramt mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden.
Zum Schutz gegen die allgemeine Gefahr von Tierseuchen können genehmigungspflichtige Veranstaltungen nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Eine tierschutzrechtliche Genehmigung wird für gewerbliche Ausstellungen benötigt, wie beispielsweise Tierbörsen.
Eine Übersicht der Kontaktpersonen des Innendienstes des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.