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Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer 2026
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 4. Dezember 2025 ein Urteil zur Hebesatzdifferenzierung bei der Grundsteuer erlassen. Diese Rechtsprechung betrifft auch die Stadt Essen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Essen wird die endgültige rechtliche Wirkung dieser Entscheidung sowie ihre schriftliche Begründung sorgfältig auswerten.
Bis zum Abschluss dieser Bewertung wird die Grundsteuer für das Jahr 2026 noch nicht festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt im Laufe des Jahres 2026 mit einem separaten Bescheid. Die Festsetzung kann rückwirkend zum 01.01.2026 erfolgen (§ 25 Abs. 3 GrStG).
Die Gebührenfestsetzungen bleiben hiervon unberührt. Die Gebührenbescheide werden am 03. Februar 2026 versandt.
Grundsteuer 2025 in Änderungsfällen
Änderungsfälle zur Grundsteuer 2025 (z. B. nach geänderten Grundlagenbescheiden) werden wieder regulär verarbeitet.
Für Nichtwohngrundstücke werden entsprechende Änderungsbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) erlassen. Damit wird sichergestellt, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der aktuell noch offenen Rechtslage gewahrt bleiben.
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Grundbesitzabgaben und können uns Ihr Anliegen über unsere Online-Formulare übermitteln.
Zu Stoßzeiten wie am Jahresanfang kann die Bearbeitung Ihres Anliegens jedoch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie darum, in den ersten drei Wochen von Rückfragen abzusehen, da diese zu zusätzlichen Zeitverzögerungen führen würden.
Erklärvideo zum Grundsteuerbescheid
Grundsteuer
Die Höhe der Grundsteuer ist abhängig vom Grundsteuermessbetrag (dieser errechnet sich aus dem Grundsteuerwert) und vom Hebesatz. Der Grundsteuermessbetrag wird von der Bewertungsstelle des Finanzamtes festgesetzt. Das Finanzamt entscheidet ebenfalls, wem das Eigentum zugerechnet wird und ab wann die Bewertung erfolgt. An diese Vorgaben ist die Stadt Essen gebunden. Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Essen für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Die an die Stadt Essen zu zahlende Grundsteuer errechnet sich aus dem Produkt von Grundsteuermessbetrag und Hebesatz. Das Stadtsteueramt kann Ihnen den Bescheid über die Grundsteuer erst bei Vorliegen des entsprechenden Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes bekannt geben. Das kann zur Folge haben, dass Sie rückwirkend für mehrere Jahre zur Grundsteuer herangezogen werden.
Grundbesitzabgaben
Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus folgenden Gebühren zusammen:
- Abfallbeseitigungsgebühren
- Niederschlagswassergebühren
- Schmutzwassergebühren
- Straßenreinigungsgebühren
- Winterdienstgebühren
Ausführliche Informationen zu diesen und weiteren relevanten Gebührenarten finden Sie unter der Rubrik verwandte Dienstleistungen auf der rechten Seite.
Fälligkeit
Die veranlagten Grundbesitzabgaben sind bis zum Ablauf der jeweiligen Fälligkeitstage zu entrichten.
Abweichend von der grundsätzlichen Zahlungsverpflichtung, die Grundbesitzabgaben vierteljährlich zu entrichten, können Sie auf Antrag die Abgaben zum 1. Juli in einem Jahresbetrag überweisen.
Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt werden. Die jährliche Zahlungsweise bleibt maßgebend, bis sie widerrufen wird. Ein Widerruf muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Jahres erfolgen.
Erklärvideo zum Grundsteuerbescheid
Grundsteuer
Die Höhe der Grundsteuer ist abhängig vom Grundsteuermessbetrag (dieser errechnet sich aus dem Grundsteuerwert) und vom Hebesatz. Der Grundsteuermessbetrag wird von der Bewertungsstelle des Finanzamtes festgesetzt. Das Finanzamt entscheidet ebenfalls, wem das Eigentum zugerechnet wird und ab wann die Bewertung erfolgt. An diese Vorgaben ist die Stadt Essen gebunden. Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Essen für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Die an die Stadt Essen zu zahlende Grundsteuer errechnet sich aus dem Produkt von Grundsteuermessbetrag und Hebesatz. Das Stadtsteueramt kann Ihnen den Bescheid über die Grundsteuer erst bei Vorliegen des entsprechenden Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes bekannt geben. Das kann zur Folge haben, dass Sie rückwirkend für mehrere Jahre zur Grundsteuer herangezogen werden.
Grundbesitzabgaben
Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus folgenden Gebühren zusammen:
- Abfallbeseitigungsgebühren
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Ausführliche Informationen zu diesen und weiteren relevanten Gebührenarten finden Sie unter der Rubrik verwandte Dienstleistungen auf der rechten Seite.
Fälligkeit
Die veranlagten Grundbesitzabgaben sind bis zum Ablauf der jeweiligen Fälligkeitstage zu entrichten.
Abweichend von der grundsätzlichen Zahlungsverpflichtung, die Grundbesitzabgaben vierteljährlich zu entrichten, können Sie auf Antrag die Abgaben zum 1. Juli in einem Jahresbetrag überweisen.
Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt werden. Die jährliche Zahlungsweise bleibt maßgebend, bis sie widerrufen wird. Ein Widerruf muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Jahres erfolgen.
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- Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen (Abfallgebührensatzung) für 2026
- Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Erhebung von Entwässerungsabgaben (Entwässerungsabgabensatzung) für 2026
- Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für 2026
- Zuständige Einrichtung
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- Veranlagungen und Rechtsbehelfe Grundbesitzabgaben
- Porscheplatz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-21777
- Weiterführende Links
- Erklärvideo zum Grundsteuerbescheid
- Grundbesitzabgaben-Änderungen
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- Weitere Informationen und Links zur Grundsteuerreform
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Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer 2026
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 4. Dezember 2025 ein Urteil zur Hebesatzdifferenzierung bei der Grundsteuer erlassen. Diese Rechtsprechung betrifft auch die Stadt Essen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Essen wird die endgültige rechtliche Wirkung dieser Entscheidung sowie ihre schriftliche Begründung sorgfältig auswerten.
Bis zum Abschluss dieser Bewertung wird die Grundsteuer für das Jahr 2026 noch nicht festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt im Laufe des Jahres 2026 mit einem separaten Bescheid. Die Festsetzung kann rückwirkend zum 01.01.2026 erfolgen (§ 25 Abs. 3 GrStG).
Die Gebührenfestsetzungen bleiben hiervon unberührt. Die Gebührenbescheide werden am 03. Februar 2026 versandt.
Grundsteuer 2025 in Änderungsfällen
Änderungsfälle zur Grundsteuer 2025 (z. B. nach geänderten Grundlagenbescheiden) werden wieder regulär verarbeitet.
Für Nichtwohngrundstücke werden entsprechende Änderungsbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) erlassen. Damit wird sichergestellt, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der aktuell noch offenen Rechtslage gewahrt bleiben.
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Zu Stoßzeiten wie am Jahresanfang kann die Bearbeitung Ihres Anliegens jedoch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie darum, in den ersten drei Wochen von Rückfragen abzusehen, da diese zu zusätzlichen Zeitverzögerungen führen würden.
Erklärvideo zum Grundsteuerbescheid
Grundsteuer
Die Höhe der Grundsteuer ist abhängig vom Grundsteuermessbetrag (dieser errechnet sich aus dem Grundsteuerwert) und vom Hebesatz. Der Grundsteuermessbetrag wird von der Bewertungsstelle des Finanzamtes festgesetzt. Das Finanzamt entscheidet ebenfalls, wem das Eigentum zugerechnet wird und ab wann die Bewertung erfolgt. An diese Vorgaben ist die Stadt Essen gebunden. Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Essen für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Die an die Stadt Essen zu zahlende Grundsteuer errechnet sich aus dem Produkt von Grundsteuermessbetrag und Hebesatz. Das Stadtsteueramt kann Ihnen den Bescheid über die Grundsteuer erst bei Vorliegen des entsprechenden Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes bekannt geben. Das kann zur Folge haben, dass Sie rückwirkend für mehrere Jahre zur Grundsteuer herangezogen werden.
Grundbesitzabgaben
Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus folgenden Gebühren zusammen:
- Abfallbeseitigungsgebühren
- Niederschlagswassergebühren
- Schmutzwassergebühren
- Straßenreinigungsgebühren
- Winterdienstgebühren
Ausführliche Informationen zu diesen und weiteren relevanten Gebührenarten finden Sie unter der Rubrik verwandte Dienstleistungen auf der rechten Seite.
Fälligkeit
Die veranlagten Grundbesitzabgaben sind bis zum Ablauf der jeweiligen Fälligkeitstage zu entrichten.
Abweichend von der grundsätzlichen Zahlungsverpflichtung, die Grundbesitzabgaben vierteljährlich zu entrichten, können Sie auf Antrag die Abgaben zum 1. Juli in einem Jahresbetrag überweisen.
Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt werden. Die jährliche Zahlungsweise bleibt maßgebend, bis sie widerrufen wird. Ein Widerruf muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Jahres erfolgen.