Elterngeld

Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Es ersetzt das entfallende Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils anteilig oder sogar in voller Höhe.

Dadurch wird es für Mütter und Väter einfacher, vorübergehend ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten, um mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben.


Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen. 

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

Die Höhe des Elterngeld wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.

In vielen Fällen reicht die postalische oder elektronische Übersendung von Unterlagen oder eine telefonische Beratung aus. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach einer Online-Terminvergabe möglich (siehe Link unten). Bitte informieren Sie sich vor Buchung eines Termins telefonisch bei der zuständigen Ansprechperson, ob eine persönliche Vorsprache erforderlich ist. Ihre zuständige Ansprechperson finden Sie unter ‚Zuständige Einrichtung‘- Elterngeld.


Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen. 

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

Die Höhe des Elterngeld wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.

In vielen Fällen reicht die postalische oder elektronische Übersendung von Unterlagen oder eine telefonische Beratung aus. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach einer Online-Terminvergabe möglich (siehe Link unten). Bitte informieren Sie sich vor Buchung eines Termins telefonisch bei der zuständigen Ansprechperson, ob eine persönliche Vorsprache erforderlich ist. Ihre zuständige Ansprechperson finden Sie unter ‚Zuständige Einrichtung‘- Elterngeld.


Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche. Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
  • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
  • Bei Geburt ab dem 01. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
  • Bei Geburt ab dem 01. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare. 

  • Antragsformular
  • Geburtsurkunde des Kindes 

Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
  • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
  • Erklärung über voraussichtliches Erwebrseinkommen im Bezugszeitraum
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.



Nutzen Sie den Online-Antrag Elterngeld

Der NRW-einheitliche Online-Dienst „Elterngeld“ ermöglicht es Eltern nun, den Antrag bequem von zu Hause zu stellen. Der digitale Antragsassistent führt Schritt für Schritt durch das Antragsformular und prüft, ob die eingegebenen Daten gültig und ausreichend sind. Zudem wird eine individuelle Unterlagenliste generiert. Bereits vor der Geburt kann der Online-Antrag in Ruhe vorbereitet und gespeichert werden.

Um den Antrag online zu stellen, wird ein BundID-Konto benötigt, das vor der Antragsstellung aber auch kurzfristig angelegt werden kann. Hinweise zur Registrierung und weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des BundID (www.id.bund.de/de).

Informations-Broschüren finden Sie hier:


Zuständige Einrichtung
Elterngeld
Klinkestr. 29-31
45136 Essen
Tel: +49 201 88-50588
Fax: +49 201 88-50519
E-Mail: elterngeld@essen.de