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Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchte, benötigt eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.
Gewerbsmäßig im Sinne von § 11 Tierschutzgesetz handelt, wer eine Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht Gewinn zu erzielen, ausübt. Dann wird für diese Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt. Hierzu gehört u.a. die gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen sowohl die verantwortliche Person, als auch das Betriebspersonal über eine entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.
Gewerbsmäßig im Sinne von § 11 Tierschutzgesetz handelt, wer eine Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht Gewinn zu erzielen, ausübt. Dann wird für diese Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt. Hierzu gehört u.a. die gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen sowohl die verantwortliche Person, als auch das Betriebspersonal über eine entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.
§ 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. e Tierschutzgesetz
- Antrag auf Ausstellung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. e Tierschutzgesetz
- Die verantwortliche Person benötigt
- einen Sachkundenachweis,
- ein Führungszeugnis, Beleg 0, zur Vorlage beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Essen,
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Onlinedienstleistungen
- Erlaubnis Schädlingsbekämpfung
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- Antrag §11-Schädlingsbekämpfung
- Zuständige Einrichtung
-
- Amtstierärztlicher Dienst
- Goldschmidtstr. 112
- 45141 Essen
- Tel: +49 201 88-59600
- E-Mail: veterinaeramt@essen.de
Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchte, benötigt eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.
Gewerbsmäßig im Sinne von § 11 Tierschutzgesetz handelt, wer eine Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht Gewinn zu erzielen, ausübt. Dann wird für diese Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt. Hierzu gehört u.a. die gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen sowohl die verantwortliche Person, als auch das Betriebspersonal über eine entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.
§ 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. e Tierschutzgesetz
- Antrag auf Ausstellung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. e Tierschutzgesetz
- Die verantwortliche Person benötigt
- einen Sachkundenachweis,
- ein Führungszeugnis, Beleg 0, zur Vorlage beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Essen,
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Eine Übersicht der Kontaktpersonen des Amtstierärztlichen Dienstes finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.