Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II bei Namensänderung zum Beispiel durch Heirat


Wenn sich Ihr Name geändert hat, beispielsweise aufgrund einer Heirat, so müssen Sie den Namen in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I und II, nach der Änderung im Bürgeramt, bei der Kfz-Zulassung ändern lassen. Bitte beachten Sie, dass Anliegen von finanzierten Fahrzeugen nur in ihrer Zulassungsbehörde durchgeführt werden können. Eine Bearbeitung in den BürgerServiceStellen ist nicht möglich.

Hinweis: Eine Änderung des Namens ist über das Online Portal nicht möglich. Dies ist nur im Rahmen einer Terminvorsprache in der Kfz-Zulassungsbehörde möglich. 


Wenn sich Ihr Name geändert hat, beispielsweise aufgrund einer Heirat, so müssen Sie den Namen in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I und II, nach der Änderung im Bürgeramt, bei der Kfz-Zulassung ändern lassen. Bitte beachten Sie, dass Anliegen von finanzierten Fahrzeugen nur in ihrer Zulassungsbehörde durchgeführt werden können. Eine Bearbeitung in den BürgerServiceStellen ist nicht möglich.

Hinweis: Eine Änderung des Namens ist über das Online Portal nicht möglich. Dies ist nur im Rahmen einer Terminvorsprache in der Kfz-Zulassungsbehörde möglich. 



Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren kann persönlich oder durch Bevollmächtigung beantragt werden.

  • Zulassungsantrag
    Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.

  • Bei Vorsprache durch eine/n Bevollmächtigte/n
    Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrags sowie die Ausweisdokumente der Antragstellerin/des Antragstellers und der Bevollmächtigten/dem Bevollmächtigtem im Original.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    Bei einer Namensänderung in Ihren Fahrzeugdokumenten ist die ZB2 (Fahrzeugbrief) immer vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass Anliegen von finanzierten Fahrzeugen nur in Essen-Steele durchgeführt werden können. Eine Bearbeitung in den BürgerServiceStellen ist nicht möglich.

  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
    Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht zweifelsfrei aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ergibt. Hierüber entscheidet die zuständige Sachbearbeitung.
  • Gültiges Ausweisdokument im Original

  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
    Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen.

Zusätzliche Unterlagen zur Zulassung auf natürliche Personen mit Gewerbe:

  • Einzelfirmen
    Gewerbeanmeldung.
  • eingetragener Kaufmann e.K.
    Handelsregister-Nr. oder Auszug aus dem HR A,
    Der eingetragene Kaufmann ist keine juristische Person. Fahrzeuge werden deshalb auf die natürliche Person mit ihren (privaten) Personendaten zugelassen.

  • Freiberufler
    Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerbüros.
    Inwieweit es sich bei einer ausgeübten Tätigkeit um einen freien Beruf oder um einen Gewerbebetrieb handelt, kann von der Zulassungsbehörde nicht abschließend beurteilt werden. Letztlich trifft das zuständige Finanzamt die Unterscheidung. Im Rahmen einer Zulassung gehen wir nur bei den in §18 EstG aufgeführten Berufsgruppen von einer freiberuflichen Tätigkeit aus.
    Sollten Sie eine andere Tätigkeit ausüben, legen Sie bitte eine Bestätigung des Finanzamtes oder der zuständigen Gewerbemeldestelle vor, dass es sich nicht um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit handelt.

    Katalogberufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz:

    1. Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen.
    2. Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte (bzw. Mitglieder der Rechtsanwaltskammern), Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren).
    3. Naturwissenschaftliche, technische Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen, hauptberufliche Sachverständige.
    4. Informationsvermittelnde Berufe, Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.
  • Land-/Forstwirte
    Bestätigung der Landwirtschaftskammer oder Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft über die Ausübung der Tätigkeit.

Zusätzliche Unterlagen zur Zulassung auf juristische Personen:

  • Körperschaft des öffentlichen Rechts
    Satzung und ggf. Geschäftsordnung, Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens, Ausweiskopie des unterschriftsberechtigten Antragstellers.
  • Rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts
    Gründungsurkunde, Satzung oder Nachweis über die staatliche Anerkennung, Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens, Ausweiskopie des unterschriftsberechtigten Antragstellers.
  • Rechtsfähige Stiftungen
    Satzung oder ggf. Bestätigung der Stiftungsleitung, Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens, Ausweiskopie des unterschriftsberechtigten Antragstellers.
  • eingetragene Vereine
    Vereinsregister-Nr., Auszug aus dem VR oder ggf. Satzung, Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens, sollte aus dem Vereinsregister keine Anschrift hervorgehen oder die Zweigniederlassungen nicht eingetragen sein, Ausweiskopie des unterschriftsberechtigten Antragstellers.
  • eingetragene Genossenschaften
    Genossenschaftsregister-Nr., Auszug aus dem GnR oder ggf. Satzung, Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens, sollte aus dem Genossenschaftsregister keine Anschrift hervorgehen oder die Zweigniederlassungen nicht eingetragen sein, Ausweiskopie des unterschriftsberechtigten Antragstellers.
  • AG, SE, KGaA, GmbH, gGmbH
    Handelsregister-Nr., Auszug aus dem HR A/B oder eine Gewerbeanmeldung, Ausweiskopie des unterschriftsberechtigten Antragstellers.

Zusätzliche Unterlagen zur Zulassung auf eine Vereinigung: 

Vereinigungen können nicht eigenständig handeln, da sie keine natürliche oder juristische Person sind. Sie benötigen stets eine vertretungsberechtigte Person oder Gesellschaft, die im Rechtsverkehr für Sie auftritt. Daher erfolgt die Zulassung als rechtsfähige Vereinigung nur unter Angabe einer Vertretung. Das Kraftfahrbundesamt (KBA) hat die unten aufgeführten Rechtsformen als Vereinigungen bestimmt, diese können der Anlage 6 entnommen werden.

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
    Gesellschaftervertrag oder eine Gewerbeanmeldung, Zusatz-Vollmacht GbR mit Unterschriften aller Gesellschafter*innen, Ausweis im Original des vertretenden Gesellschsafters, Ausweiskopie aller weiteren Gesellschafter*innen. 
    Ein entsprechendes Formular (Zusatz-Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem nebenstehenden Link zum Download zur Verfügung.
  • OHG und Unterformen wie & Co. OHG / KG und Unterformen wie & Co. KG
    Handelsregister-Nr., Auszug aus dem HR A/B oder eine Gewerbeanmeldung, 
    zusätzlich bei natürlichen Personen als persönlich haftende/n Gesellschafter*in eine Ausweiskopie,
    zusätzlich bei juristischen Personen als persönlich haftende/n Gesellschafter*in den Auszug aus dem Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung mit Ausweiskopie.
    Vollmacht mit Unterschrift des Vorstandes oder einer für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Person, Ausweiskopie des Vollmachtgebers und Original Ausweis der bevollmächtigten Person.

Es fallen Standardgebühren im Rahmen der Vorsprache in Höhe von 11,10 Euro an. 

Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweil nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten. 


Onlinedienstleistungen
Terminreservierung Kfz-Zulassung
Downloads
Zusatz-Vollmacht GbR KFZ
Zuständige Einrichtung
Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
Altendorfer Str. 101
45143 Essen
Tel: +49 201 88-33999
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de