Hinweise zum Verkauf eines noch zugelassenen KFZ


Beim Verkauf eines zugelassenen Fahrzeuges sollten Sie stets einen Kaufvertrag anfertigen. Es ist wichtig, dass der*die Käufer*in Ihnen den Erhalt der Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief und Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein) sowie die Übernahme des Fahrzeuges mit dem/den Kennzeichenschild(ern) schriftlich bestätigt.

Eine Durchschrift bzw. eine Kopie des Kaufvertrages senden Sie bitte unter Angabe des zuletzt zugeteilten Kennzeichens unverzüglich an die für diesen Kennzeichenbereich zuständige Zulassungsbehörde.

Sie können auch unter nebenstehendem Link das vorbereitete oder im Handel zu erwerbende Formular Veräußerungsanzeige und Empfangsbescheinigung verwenden und dieses nach der Übergabe der Fahrzeugdokumente und des Fahrzeuges unverzüglich der Zulassungsbehörde zukommen lassen.

Besonders wichtig ist es, dass Sie sich den Personalausweis bzw. Pass (Käufer*in) zeigen lassen. Vergleichen Sie die Anschrift im Ausweis mit den Eintragungen im Kaufvertrag und überzeugen Sie sich auch von der Gültigkeit des Ausweises bzw. Passes.


Beim Verkauf eines zugelassenen Fahrzeuges sollten Sie stets einen Kaufvertrag anfertigen. Es ist wichtig, dass der*die Käufer*in Ihnen den Erhalt der Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief und Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein) sowie die Übernahme des Fahrzeuges mit dem/den Kennzeichenschild(ern) schriftlich bestätigt.

Eine Durchschrift bzw. eine Kopie des Kaufvertrages senden Sie bitte unter Angabe des zuletzt zugeteilten Kennzeichens unverzüglich an die für diesen Kennzeichenbereich zuständige Zulassungsbehörde.

Sie können auch unter nebenstehendem Link das vorbereitete oder im Handel zu erwerbende Formular Veräußerungsanzeige und Empfangsbescheinigung verwenden und dieses nach der Übergabe der Fahrzeugdokumente und des Fahrzeuges unverzüglich der Zulassungsbehörde zukommen lassen.

Besonders wichtig ist es, dass Sie sich den Personalausweis bzw. Pass (Käufer*in) zeigen lassen. Vergleichen Sie die Anschrift im Ausweis mit den Eintragungen im Kaufvertrag und überzeugen Sie sich auch von der Gültigkeit des Ausweises bzw. Passes.



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Zusatz-Vollmacht GbR KFZ
Zuständige Einrichtung
Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
Altendorfer Str. 101
45143 Essen
Tel: +49 201 88-33999
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de