Reisepass

Informationen zur Beantragung oder Erneuerung eines Reisepasses


Biometrietaugliches Lichtbild:

Es ist möglich, in den Bürgerämtern Gildehof, Altenessen, Borbeck und Steele Fotos digital vor Ort zu erfassen (Nutzungsentgelt: 6 €). Möchten Sie diesen Service nutzen, so seien Sie bitte 15 Minuten vor Ihrem Termin bei uns und bedienen die Fotostationen selbständig.

Neu: In den Bürgerämtern Kettwig und Kupferdreh können wir nun ebenfalls anbieten, dass Sie die Fotos bei uns machen. Hier werden die Fotos von den Sachbearbeitenden im Rahmen Ihres Termins erfasst, Sie müssen dafür nicht extra früher vor Ihrem Termin da sein.

Ab dem 01.05.2025 können keine ausgedruckten Lichtbilder mehr mitgebracht werden!

Passbilder können aus rechtlichen Gründen nur noch auf 2 Wegen erstellt werden:

  1. im Bürgeramt vor Ort an unseren Selbsterfassungsstationen bzw. in Kettwig und Kupferdreh per Kamera am Arbeitsplatz.
  2. über kommerzielle Fotodienstleistende, welche die Lichtbilder digital an das Bürgeramt übertragen und für diesen Service zertifiziert sind. Eine Übersicht kommerzieller Fotodienstleistender finden Sie hier und hier, die Standorte diesen Service unterstützender Filialen von dm hier. Weitere kommerzielle Anbietende gibt es derzeit nicht.

Sofern Ihr Kind noch nicht laufen kann oder kamerascheu ist sollten Sie einen professionellen Fotoanbieter wählen, da ansonsten die Beantragung eines Dokuments für Ihr Kind bei uns gegebenenfalls abgebrochen und ein neuer Termin vereinbart werden muss. Bei Säuglingen können wir Ihnen leider generell keinen Fotoservice anbieten.

Selbst erstellte digitale Bilder können nicht per USB-Stick mitgebracht und auch nicht per Mail übermittelt werden.

Endgültiger Reisepass:

Für Reisen ins Ausland wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Speziell mit dem deutschen Reisepass können Sie in über 170 Staaten visafrei einreisen. Für den vorläufigen Reisepass gelten möglicherweise abweichende Einreisebestimmungen.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Das Auswärtige Amt hält die dafür notwendigen Reise- und Sicherheitshinweise für Sie bereit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine rechtsverbindliche Beratung zu den jeweils geltenden Einreisebestimmungen in den Bürgerämtern nicht erfolgen kann.

Antragstellung:

Da der Reisepass in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).

Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.

Die Abgabe und anschließende Speicherung von Fingerabdrücken im Chip des Reisepasses ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres vorgeschrieben.

Format:

Die Ausstellung des Reisepasses erfolgt regelmäßig im Standard-Format mit 32 Seiten. Auf Wunsch und gegen einen Gebührenzuschlag kann auch ein Format mit 48 Seiten gewählt werden (z.B. für Geschäfts- oder Vielreisende).

Expressverfahren:

Steht der Reiseantritt kurz bevor, kann gegen einen Gebührenzuschlag ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Der Reisepass wird dann innerhalb von 5 Werktagen durch die Bundesdruckerei gefertigt.

Vorläufiger Reisepass:

Sollte der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen vor Ort im Bürgeramt ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen, sind hierbei vorzuweisen.

Namensänderung durch anstehende Eheschließung:

Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Reisepass mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 7 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen sollte, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Reisepasses kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.

Gültigkeiten:

  • Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres – 6 Jahre
  • Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres – 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass – 1 Jahr

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung ist ein Onlinetermin erforderlich, den Sie unter www.essen.de/meintermin buchen können.

Es besteht die Möglichkeit einer Lieferung der Dokumente nach Hause, bitte fragen Sie beim Sachbearbeiter hierzu nach.

Im Bürgeramt Gildehof beantragte Pässe können ohne Termin während der Öffnungszeiten der Passstelle (Montag - Freitag 08:00 - 12:30 Uhr) abgeholt werden. Außerhalb dieser Zeiten sowie in den Bürgerämtern Altenessen, Borbeck, Steele, Kupferdreh und Kettwig kann der beantragte Ausweis nur mit Termin abgeholt werden.


Biometrietaugliches Lichtbild:

Es ist möglich, in den Bürgerämtern Gildehof, Altenessen, Borbeck und Steele Fotos digital vor Ort zu erfassen (Nutzungsentgelt: 6 €). Möchten Sie diesen Service nutzen, so seien Sie bitte 15 Minuten vor Ihrem Termin bei uns und bedienen die Fotostationen selbständig.

Neu: In den Bürgerämtern Kettwig und Kupferdreh können wir nun ebenfalls anbieten, dass Sie die Fotos bei uns machen. Hier werden die Fotos von den Sachbearbeitenden im Rahmen Ihres Termins erfasst, Sie müssen dafür nicht extra früher vor Ihrem Termin da sein.

Ab dem 01.05.2025 können keine ausgedruckten Lichtbilder mehr mitgebracht werden!

Passbilder können aus rechtlichen Gründen nur noch auf 2 Wegen erstellt werden:

  1. im Bürgeramt vor Ort an unseren Selbsterfassungsstationen bzw. in Kettwig und Kupferdreh per Kamera am Arbeitsplatz.
  2. über kommerzielle Fotodienstleistende, welche die Lichtbilder digital an das Bürgeramt übertragen und für diesen Service zertifiziert sind. Eine Übersicht kommerzieller Fotodienstleistender finden Sie hier und hier, die Standorte diesen Service unterstützender Filialen von dm hier. Weitere kommerzielle Anbietende gibt es derzeit nicht.

Sofern Ihr Kind noch nicht laufen kann oder kamerascheu ist sollten Sie einen professionellen Fotoanbieter wählen, da ansonsten die Beantragung eines Dokuments für Ihr Kind bei uns gegebenenfalls abgebrochen und ein neuer Termin vereinbart werden muss. Bei Säuglingen können wir Ihnen leider generell keinen Fotoservice anbieten.

Selbst erstellte digitale Bilder können nicht per USB-Stick mitgebracht und auch nicht per Mail übermittelt werden.

Endgültiger Reisepass:

Für Reisen ins Ausland wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Speziell mit dem deutschen Reisepass können Sie in über 170 Staaten visafrei einreisen. Für den vorläufigen Reisepass gelten möglicherweise abweichende Einreisebestimmungen.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Das Auswärtige Amt hält die dafür notwendigen Reise- und Sicherheitshinweise für Sie bereit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine rechtsverbindliche Beratung zu den jeweils geltenden Einreisebestimmungen in den Bürgerämtern nicht erfolgen kann.

Antragstellung:

Da der Reisepass in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).

Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.

Die Abgabe und anschließende Speicherung von Fingerabdrücken im Chip des Reisepasses ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres vorgeschrieben.

Format:

Die Ausstellung des Reisepasses erfolgt regelmäßig im Standard-Format mit 32 Seiten. Auf Wunsch und gegen einen Gebührenzuschlag kann auch ein Format mit 48 Seiten gewählt werden (z.B. für Geschäfts- oder Vielreisende).

Expressverfahren:

Steht der Reiseantritt kurz bevor, kann gegen einen Gebührenzuschlag ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Der Reisepass wird dann innerhalb von 5 Werktagen durch die Bundesdruckerei gefertigt.

Vorläufiger Reisepass:

Sollte der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen vor Ort im Bürgeramt ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen, sind hierbei vorzuweisen.

Namensänderung durch anstehende Eheschließung:

Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Reisepass mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 7 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen sollte, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Reisepasses kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.

Gültigkeiten:

  • Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres – 6 Jahre
  • Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres – 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass – 1 Jahr

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung ist ein Onlinetermin erforderlich, den Sie unter www.essen.de/meintermin buchen können.

Es besteht die Möglichkeit einer Lieferung der Dokumente nach Hause, bitte fragen Sie beim Sachbearbeiter hierzu nach.

Im Bürgeramt Gildehof beantragte Pässe können ohne Termin während der Öffnungszeiten der Passstelle (Montag - Freitag 08:00 - 12:30 Uhr) abgeholt werden. Außerhalb dieser Zeiten sowie in den Bürgerämtern Altenessen, Borbeck, Steele, Kupferdreh und Kettwig kann der beantragte Ausweis nur mit Termin abgeholt werden.


§§ 1 ff Passgesetz


  • Personalausweis
  • Alter Reisepass, wenn vorhanden
  • Lichtbild (Digital im Bürgeramt gefertigt oder QR-Code eines Fotodienstleistenden)
  • Falls notwendig, Vollmacht / Einverständniserklärung bei unter 18-Jährigen

  • Reisepass mit 32 Seiten, bis zum 24. Lebensjahr   37,50 €
  • Reisepass mit 48 Seiten, bis zum 24. Lebensjahr   59,50 €
  • Reisepass mit 32 Seiten, ab dem 24. Lebensjahr   70,00 €
  • Reisepass mit 48 Seiten, ab dem 24. Lebensjahr   92,00 €
  • Express-Zuschlag   + 32,00 €

  • Reisepass: ungefähr 6 Wochen (ohne Gewähr) 
  • Expressreisepass: 3-5 Arbeitstage (ohne Gewähr)
  • Vorläufiger Reisepass: Sofort


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Zuständige Einrichtungen
Bürgeramt Kettwig
Bürgermeister-Fiedler-Platz 1
45219 Essen
Tel: +49 201 8833222
Fax: +49 201 8833287
E-Mail: buergeramt@essen.de
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