Rückgabe des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte


Rückgabe eines Nutzungsrechtes an die Stadt Essen vor beziehungsweise bei Zeitablauf. Die Grabstätte wird abgeräumt, eingeebnet und mit Rasen eingesät. Die Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.


Rückgabe eines Nutzungsrechtes an die Stadt Essen vor beziehungsweise bei Zeitablauf. Die Grabstätte wird abgeräumt, eingeebnet und mit Rasen eingesät. Die Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.



Urkunde über das Nutzungsrecht an der Grabstätte, Personalausweis


Die Gebührenhöhe richtet sich nach der noch vorhandenen Nutzungsdauer beziehungsweise Ruhezeit.



Zuständige Einrichtung
Grün und Gruga
Lührmannstr. 80
45131 Essen
Tel: +49 201 8867001
Fax: +49 201 8867007
E-Mail: gge@essen.de