Suche ...
Um Steuervorteile bei der Denkmalabschreibung nutzen zu können, bedarf es einer Steuerbescheinigung von der Denkmalbehörde. Vorausgesetzt zu den Maßnahmen liegen eine denkmalrechtliche Erlaubnis, eine Abstimmung über die zu bescheinigenden Maßnahmen vor Baubeginn sowie eine denkmalgerechte Ausführung der Maßnahmen vor, können die Aufwendungen anhand von Belegen und Rechnungen bescheinigt werden.
Weitere Informationen zur Steuerbescheinigung unter:
- Onlinedienstleistungen
- Antrag auf Ausstellung einer gebührenpflichtigen Steuerbescheinigung
- Onlinedienstleistungen
- Antrag auf Ausstellung einer gebührenpflichtigen Steuerbescheinigung
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Onlinedienstleistungen
- Antrag auf Ausstellung einer gebührenpflichtigen Steuerbescheinigung
- Downloads
- Antrag Steuerbescheinigung
- Zuständige Einrichtung
-
- Untere Denkmalbehörde
- Rathenaustr. 2
- 45121 Essen
- Tel: +49 201 88-0
- E-Mail: denkmalschutz@essen.de
Um Steuervorteile bei der Denkmalabschreibung nutzen zu können, bedarf es einer Steuerbescheinigung von der Denkmalbehörde. Vorausgesetzt zu den Maßnahmen liegen eine denkmalrechtliche Erlaubnis, eine Abstimmung über die zu bescheinigenden Maßnahmen vor Baubeginn sowie eine denkmalgerechte Ausführung der Maßnahmen vor, können die Aufwendungen anhand von Belegen und Rechnungen bescheinigt werden.
Weitere Informationen zur Steuerbescheinigung unter:
Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.