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Hinweise zur festgesetzten Kraftfahrzeugsteuer
Ihr Fahrzeug wird mit der Zulassung automatisch steuerpflichtig.
Ab dem 01.02.2014 wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer vom Zoll wahrgenommen. Zuständig für die Stadt Essen ist nicht mehr das Finanzamt Essen-NordOst sondern das Hauptzollamt in Duisburg.
Im Rahmen der Zulassung ändern sich dadurch einige Dinge ganz wesentlich. So müssen nun die Vollmacht, die Sie einem Dritten zur Zulassung ausstellen können und die Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, strikt voneinander getrennt werden. Es handelt sich also um zwei separate Dokumente.
Die Einzugsermächtigung ist zwingend als SEPA-Lastschriftmandat abzugeben. In Nordrhein-Westfalen ist das SEPA Mandat ab dem 30.01.2014 zwingend erforderlich. Bisherige Vordrucke zur Einzugsermächtigung verlieren ohne Ausnahme ihre Gültigkeit.
Unter nebenstehenden Links finden Sie weitere Informationen. Nähere Auskünfte erteilt der Zoll (Telefon: 03 51 / 4 48 34 - 5 50, E-Mail: info.kraftst@zoll.de)
Ihr Fahrzeug wird mit der Zulassung automatisch steuerpflichtig.
Ab dem 01.02.2014 wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer vom Zoll wahrgenommen. Zuständig für die Stadt Essen ist nicht mehr das Finanzamt Essen-NordOst sondern das Hauptzollamt in Duisburg.
Im Rahmen der Zulassung ändern sich dadurch einige Dinge ganz wesentlich. So müssen nun die Vollmacht, die Sie einem Dritten zur Zulassung ausstellen können und die Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, strikt voneinander getrennt werden. Es handelt sich also um zwei separate Dokumente.
Die Einzugsermächtigung ist zwingend als SEPA-Lastschriftmandat abzugeben. In Nordrhein-Westfalen ist das SEPA Mandat ab dem 30.01.2014 zwingend erforderlich. Bisherige Vordrucke zur Einzugsermächtigung verlieren ohne Ausnahme ihre Gültigkeit.
Unter nebenstehenden Links finden Sie weitere Informationen. Nähere Auskünfte erteilt der Zoll (Telefon: 03 51 / 4 48 34 - 5 50, E-Mail: info.kraftst@zoll.de)
Die Zulassung eines Fahrzeuges wird davon abhängig gemacht, das bei der Finanzverwaltung/Zollamt keine Kraftfahrzeugsteuerbeiträge offen sind. Die hierzu notwendigen Daten werden zwischen der Finanzverwaltung/Zoll und der Stadt Essen abgeglichen. Bei bestehenden Rückständen wird die Zulassung abgelehnt und an das zuständige Zollamt verwiesen.
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- Zusatz-Vollmacht GbR KFZ
- Zuständige Einrichtung
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- Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
- Altendorfer Str. 101
- 45143 Essen
- Tel: +49 201 88-33999
- E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de
Hinweise zur festgesetzten Kraftfahrzeugsteuer
Ihr Fahrzeug wird mit der Zulassung automatisch steuerpflichtig.
Ab dem 01.02.2014 wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer vom Zoll wahrgenommen. Zuständig für die Stadt Essen ist nicht mehr das Finanzamt Essen-NordOst sondern das Hauptzollamt in Duisburg.
Im Rahmen der Zulassung ändern sich dadurch einige Dinge ganz wesentlich. So müssen nun die Vollmacht, die Sie einem Dritten zur Zulassung ausstellen können und die Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, strikt voneinander getrennt werden. Es handelt sich also um zwei separate Dokumente.
Die Einzugsermächtigung ist zwingend als SEPA-Lastschriftmandat abzugeben. In Nordrhein-Westfalen ist das SEPA Mandat ab dem 30.01.2014 zwingend erforderlich. Bisherige Vordrucke zur Einzugsermächtigung verlieren ohne Ausnahme ihre Gültigkeit.
Unter nebenstehenden Links finden Sie weitere Informationen. Nähere Auskünfte erteilt der Zoll (Telefon: 03 51 / 4 48 34 - 5 50, E-Mail: info.kraftst@zoll.de)
Die Zulassung eines Fahrzeuges wird davon abhängig gemacht, das bei der Finanzverwaltung/Zollamt keine Kraftfahrzeugsteuerbeiträge offen sind. Die hierzu notwendigen Daten werden zwischen der Finanzverwaltung/Zoll und der Stadt Essen abgeglichen. Bei bestehenden Rückständen wird die Zulassung abgelehnt und an das zuständige Zollamt verwiesen.
Für allgemeine Anfragen oder Fragen zur Terminbuchung können Sie sich an die Kolleginnen und Kollegen des ServiceCenters Essen wenden.
Das ServiceCenter Essen ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter den folgenden Hotlines für Sie erreichbar:
- +49 201 88-33999 für den Bereich Kfz-Zulassungen
- +49 201 88-33888 für den Bereich Fahrerlaubnisse