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Auskunftsersuchen über den Halter eines KFZ
Wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht, können aus dem örtlichen Fahrzeugregister Auskünfte erteilt werden.
Das bedeutet, dass Sie darlegen müssen, die Daten
- zur Geltendmachung, Sicherstellung, Vollstreckung
oder
- zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr
oder
- zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße
zu benötigen.
Vielleicht hilft zur Verdeutlichung ein Beispiel:
Als geschädigte Person möchten Sie nach einem Verkehrsunfall die Versicherung des Unfallgegners in Erfahrung bringen. In einem solchen Fall begründen Sie bitte den schriftlich gestellten Antrag ausführlich, damit eine missbräuchliche Auskunftsabsicht ausgeschlossen werden kann. Als Hilfestellung finden Sie unter nebenstehendem Link ein entsprechend vorbereitetes Formular.
Wenn Sie mit dem ausgefüllten Formular und Ihrem Personalausweis oder Reisepass in der Zulassungsbehörde vorsprechen, können Sie die zügige Abwicklung Ihres Antrages beschleunigen.
Sie können das ausgefüllte Formular allerdings auch zusenden.
Wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht, können aus dem örtlichen Fahrzeugregister Auskünfte erteilt werden.
Das bedeutet, dass Sie darlegen müssen, die Daten
- zur Geltendmachung, Sicherstellung, Vollstreckung
oder
- zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr
oder
- zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße
zu benötigen.
Vielleicht hilft zur Verdeutlichung ein Beispiel:
Als geschädigte Person möchten Sie nach einem Verkehrsunfall die Versicherung des Unfallgegners in Erfahrung bringen. In einem solchen Fall begründen Sie bitte den schriftlich gestellten Antrag ausführlich, damit eine missbräuchliche Auskunftsabsicht ausgeschlossen werden kann. Als Hilfestellung finden Sie unter nebenstehendem Link ein entsprechend vorbereitetes Formular.
Wenn Sie mit dem ausgefüllten Formular und Ihrem Personalausweis oder Reisepass in der Zulassungsbehörde vorsprechen, können Sie die zügige Abwicklung Ihres Antrages beschleunigen.
Sie können das ausgefüllte Formular allerdings auch zusenden.
Die Gebühr für die Auskunft beträgt 5,10 Euro.
Telefonische Anfragen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.
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- Zuständige Einrichtung
-
- Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
- Altendorfer Str. 101
- 45143 Essen
- Tel: +49 201 88-33999
- E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de
Auskunftsersuchen über den Halter eines KFZ
Wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht, können aus dem örtlichen Fahrzeugregister Auskünfte erteilt werden.
Das bedeutet, dass Sie darlegen müssen, die Daten
- zur Geltendmachung, Sicherstellung, Vollstreckung
oder
- zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr
oder
- zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße
zu benötigen.
Vielleicht hilft zur Verdeutlichung ein Beispiel:
Als geschädigte Person möchten Sie nach einem Verkehrsunfall die Versicherung des Unfallgegners in Erfahrung bringen. In einem solchen Fall begründen Sie bitte den schriftlich gestellten Antrag ausführlich, damit eine missbräuchliche Auskunftsabsicht ausgeschlossen werden kann. Als Hilfestellung finden Sie unter nebenstehendem Link ein entsprechend vorbereitetes Formular.
Wenn Sie mit dem ausgefüllten Formular und Ihrem Personalausweis oder Reisepass in der Zulassungsbehörde vorsprechen, können Sie die zügige Abwicklung Ihres Antrages beschleunigen.
Sie können das ausgefüllte Formular allerdings auch zusenden.
Telefonische Anfragen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.
Die Gebühr für die Auskunft beträgt 5,10 Euro.
Für allgemeine Anfragen oder Fragen zur Terminbuchung können Sie sich an die Kolleginnen und Kollegen des ServiceCenters Essen wenden.
Das ServiceCenter Essen ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter den folgenden Hotlines für Sie erreichbar:
- +49 201 88-33999 für den Bereich Kfz-Zulassungen
- +49 201 88-33888 für den Bereich Fahrerlaubnisse