Informationen über die Erfordernisse als Fahrlehrer*in tätig zu werden


Die Voraussetzungen zur Erlangung einer Erlaubnis zum Ausbilden von Fahrschülern (Fahrlehrerlaubnis) sind aufgeführt im § 2 FahrlG (Fahrlehrergesetz).

Die Ausbildung zum*zur Fahrlehrer*in erfordert:

  • Anmeldung bei der Fahrlehrer*innenrausbildungsstätte
  • Antrag bei der Behörde zur Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis/Anwärter*innenbefugnis
  • Acht Monate Ausbildung in einer Ausbildungsstätte einschließlich Hospitationsphasen in einer Ausbildungsfahrschule
  • Fahrpraktische Prüfung und Schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung
  • Erteilung der Anwärter*innenbefugnis
  • Vier Monate Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule einschließlich Reflexionsphasen
  • Lehrprobe theoretischer Unterricht
  • Lehrprobe fahrpraktischer Unterricht
  • Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE

Die Voraussetzungen zur Erlangung einer Erlaubnis zum Ausbilden von Fahrschülern (Fahrlehrerlaubnis) sind aufgeführt im § 2 FahrlG (Fahrlehrergesetz).

Die Ausbildung zum*zur Fahrlehrer*in erfordert:

  • Anmeldung bei der Fahrlehrer*innenrausbildungsstätte
  • Antrag bei der Behörde zur Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis/Anwärter*innenbefugnis
  • Acht Monate Ausbildung in einer Ausbildungsstätte einschließlich Hospitationsphasen in einer Ausbildungsfahrschule
  • Fahrpraktische Prüfung und Schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung
  • Erteilung der Anwärter*innenbefugnis
  • Vier Monate Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule einschließlich Reflexionsphasen
  • Lehrprobe theoretischer Unterricht
  • Lehrprobe fahrpraktischer Unterricht
  • Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE

Die Voraussetzungen zur Erlangung einer Erlaubnis zum Ausbilden von Fahrschüler*innen (Fahrlehrerlaubnis) sind aufgeführt im § 2 FahrlG (Fahrlehrergesetz).


Persönliche Voraussetzungen:

  • geistige, körperliche Eignung
  • Mindestalter von 21 Jahren
  • fachkundige Sprachkenntnisse in Deutsch
  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf
  • alternativ eine gleichwertige Vorbildung(z.B. Abitur)
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 3 Jahren; ferner die Klasse BE
  • Persönliche Eignung (Zuverlässigkeit)

Fachliche Voraussetzungen:

  • Ausbildung zum*zur Fahrlehrer*in – siehe Übersicht *
  • Bestandene fachliche Prüfungen – siehe Übersicht *

Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde ein schriftlicher Antrag zu stellen.

Dazu sind einzureichen:

  • Formloser Antrag mit Angabe der Klasse
  • Personalausweis/Pass
  • Lebenslauf
  • Zeugnis eines Arztes über die körperliche und geistige Eignung (Anforderungen an die Fahrerlaubnisklasse C1) – nicht älter als 1 Jahr
  • Augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung – nicht älter als 2 Jahre
  • Einen Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache mit einem Sprachniveau von mindestens der Kompetenzstufe C1 GER
  • Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. der gleichwertigen Vorbildung
  • Beglaubigte Fotokopie des Führerscheins
  • Anmeldebescheinigung der Fahrlehrer*innenausbildungsstätte über die Dauer der Ausbildung

Die Fahrerlaubnisbehörde fordert einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister an. 

Ferner ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) durch den*die Bewerber*in beim Bürgeramt zu beantragen (Belegart „OE“).
Dies kann jedoch auch im Rahmen der Antragstellung mit Einverständnis des Bewerbers durch die Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden.


Zuständige Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde
Altendorfer Str. 101
45143 Essen
Tel: +49 201 88-33888
Fax: +49 201 88-33599