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Hier finden Sie Informationen über den Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis.
Wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, kann diese um zusätzliche Fahrerlaubnisklassen erweitert werden, beispielsweise wenn Sie bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B für PKW besitzen und eine zusätzliche Fahrerlaubnis der Klasse A für Motorrad erwerben möchten.
Der Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis kann auch über eine Fahrschule oder unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden.
Falls Sie noch gar keinen Führerschein besitzen und die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen möchten, verwenden Sie bitte den Online-Dienst zur Ersterteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis.
Falls Sie die Klasse B beziehungsweise BE als Begleitetes Fahren ab 17 beantragen möchten, verwenden Sie bitte den speziell dafür vorgesehenen Online-Dienst.
Alternativ kann die Beantragung aller Ihrer Anliegen persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Einige Fahrschulen bieten als Serviceleistung ebenfalls an, Anträge Ihrer Fahrschüler bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Für die Nutzung des Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig.
Der Dienst steht derzeit für Personen ab 16 Jahren zur Verfügung.
Den Link für den Online-Dienst finden sie rechts unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.
Wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, kann diese um zusätzliche Fahrerlaubnisklassen erweitert werden, beispielsweise wenn Sie bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B für PKW besitzen und eine zusätzliche Fahrerlaubnis der Klasse A für Motorrad erwerben möchten.
Der Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis kann auch über eine Fahrschule oder unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden.
Falls Sie noch gar keinen Führerschein besitzen und die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen möchten, verwenden Sie bitte den Online-Dienst zur Ersterteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis.
Falls Sie die Klasse B beziehungsweise BE als Begleitetes Fahren ab 17 beantragen möchten, verwenden Sie bitte den speziell dafür vorgesehenen Online-Dienst.
Alternativ kann die Beantragung aller Ihrer Anliegen persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Einige Fahrschulen bieten als Serviceleistung ebenfalls an, Anträge Ihrer Fahrschüler bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Für die Nutzung des Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig.
Der Dienst steht derzeit für Personen ab 16 Jahren zur Verfügung.
Den Link für den Online-Dienst finden sie rechts unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.
Bei einem Antrag in der Fahrerlaubnisbehörde:
Für alle Fahrerlaubnisklassen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Passfoto nach der Passverordnung (biometrisches Passfoto)
- Angabe der ausbildenden Fahrschule inkl. eines abweichenden Prüfortes, falls nicht Essen
Für Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder (Klassen AM, A1, A, B, BE, L und T):
- Sehtest
- Nachweis über die "Erste-Hilfe-Schulung"
- Sofern begleitetes Fahren ab 17 (BF17) beantragt wird, sind erweiterte Unterlagen erforderlich. Siehe dazu nebenstehenden Link.
Für Fahrzeuge über 3,5 t (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E):
- Nachweis über die "Erste-Hilfe-Schulung"
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten einer Augeärztin*eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Für die Klassen D, DE, D1, D1E zusätzlich:
- Für den Antrag ist zusätzlich ein erweitertes, behördliches Führungszeugnis erforderlich (kann beim Bürgeramt oder in der BürgerServiceStelle beantragt werden - Belegart O). Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Die Beantragung kann auch durch die Fahrerlaubnisbehörde, wenn eine entsprechende Einverständniserklärung vorliegt, erfolgen
- Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Bei einer Erweiterung muss zusätzlich vorgelegt werden:
- der bisherige Führerschein
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der bisherige Führerschein nicht durch die Stadt Essen ausgestellt wurde. Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind.
Bei einem Online-Antrag:
Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig. Ohne die eID, ist eine Online-Antragstellung nicht möglich. Bitte sprechen Sie in diesen Fällen persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde nach vorheriger Terminvereinbarung zur Beantragung vor. Einige Fahrschulen bieten als Serviceleistung ebenfalls an, Anträge Ihrer Fahrschüler bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Für das neue Führerscheindokument (EU-Kartenführerschein):
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG)
- Bild/Scan Ihrer Unterschrift (alternativ ist die digitale Unterschrift im Dienst möglich) (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG).
- Bild/Scan Ihres aktuellen Führerscheins (Führerschein muss für die Nutzung des Online-Dienstes im Scheckkartenformat (EU-Kartenführerschein) vorliegen)
- Bild/Scan Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (mit amtlicher Meldebescheinigung)
- Angabe der ausbildenden Fahrschule incl. des abweichenden Prüfortes (Angabe der vollständigen Adresse), falls nicht Essen
- Bild/Scan Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Bild/Scan Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre). Falls auch LKW- oder Omnibus-Klassen beantragt werden, ist statt einem einfachen Sehtest eine ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 der FeV nachzuweisen
Bei Erweiterung um Lastkraftwagen-Fahrerlaubnisklassen (C1, C1E, C, CE):
- Bild/Scan Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Bild/Scan Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten einer Augenärztin*eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Bild/Scan Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
Bei Erweiterung um Omnibus-Fahrerlaubnisklassen (D1, D1E, D, DE):
- Bild/Scan Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten einer Augenärztin*eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Bild/Scan Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Bild/Scan Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
Bei vom Wohnsitz abweichendem Prüfungsort:
- Falls Sie die Führerscheinprüfung in einer von Ihrem Wohnsitz abweichenden Stadt beziehungsweise einem abweichenden Landkreis ablegen möchten (zum Beispiel in einer Ferienfahrschule), ist ein Nachweis dafür hochzuladen
Zulässige Dateiformate (falls in der Liste nicht anders vermerkt): JPG, JPEG, PNG, PDF
Maximale Dateigröße je Dokument: 3 MB
Weitere Hinweise zum Passbild:
- Maße: Breite 3,5 cm x Höhe 4,5 cm, mindestens 895 x 1150 Pixel.
- Nähere Information zu den Vorgaben für biometrische Passbilder finden Sie auf der Mustertafel der Bundesdruckerei.
- Verwenden Sie idealerweise ein professionelles Passbild vom Fotostudio oder ein eingescanntes Passbild.
Hinweis zur Beantragung von D-Klassen:
Für den Antrag ist zusätzlich ein erweitertes, behördliches Führungszeugnis erforderlich (kann beim Bürgeramt oder in der BürgerServiceStelle beantragt werden - Belegart O). Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Die Beantragung kann ebenfalls online erfolgen.
Die Kosten für einen einfachen Antrag belaufen sich auf circa 45 Euro. Bei der Beantragung von zusätzlichen Varianten, zum Beispiel Auflagen, mehrere Klassen, Fahrerqualifikationsnachweis, Führungszeugnis, entstehen weitere Gebühren.
Für die Zustellung des neuen Führerscheins können zusätzlich Kosten anfallen.
Wie sind die Gebühren zu bezahlen?
- Bei einer Beantragung in der Fahrerlaubnisbehörde stehen folgende Bezahlmethoden zur Auswahl: Kartenzahlung, Barzahlung.
- Bei einer Online-Antragsstellung stehen folgende Bezahlmethoden zur Auswahl: Paypal, Kreditkarte.
ca. 4 - 6 Wochen.
Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Führungszeugnis enthalten sind oder wenn bei gesundheitlichen Einschränkungen weitere Ermittlungen notwendig sind.
Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung kann auch in einer zugelassenen Fremdsprache (englisch, französisch, griechisch, italienisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, kroatisch, spanisch und türkisch) bzw. auch in einer Audioprüfung abgelegt werden. Sie ist mit Antragstellung zu beantragen.
Nach Erteilung des Prüfauftrages wird die Fahrschule vom TÜV über den Eingang des Prüfauftrages benachrichtigt. Es erfolgt keine Benachrichtigung des Antragstellers durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Wird die praktische Prüfung vor Erreichen des jeweils gültigen Mindestalters bestanden, kann die Fahrerlaubnis erst an dem Tag erteilt werden, an dem das Mindestalter erreicht ist.
Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so kann die Fahrerlaubnis erst am darauf folgenden Werktag erteilt werden. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheines oder einer vorläufige Fahrberechtigung erteilt.
Bei einer Erweiterung auf die Klasse CE und DE beachten Sie auch die Hinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz.
Die Fahrerlaubnisbehörde behält sich vor, die Unterlagen im Original zur Prüfung vorlegen oder übersenden zu lassen. Dies gilt insbesondere bei Online-Anträgen.
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- Zuständige Einrichtung
-
- Fahrerlaubnisbehörde
- Altendorfer Str. 101
- 45143 Essen
- Tel: +49 201 88-33888
- Fax: +49 201 88-33599
Hier finden Sie Informationen über den Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis.
Wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, kann diese um zusätzliche Fahrerlaubnisklassen erweitert werden, beispielsweise wenn Sie bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B für PKW besitzen und eine zusätzliche Fahrerlaubnis der Klasse A für Motorrad erwerben möchten.
Der Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis kann auch über eine Fahrschule oder unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden.
Falls Sie noch gar keinen Führerschein besitzen und die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen möchten, verwenden Sie bitte den Online-Dienst zur Ersterteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis.
Falls Sie die Klasse B beziehungsweise BE als Begleitetes Fahren ab 17 beantragen möchten, verwenden Sie bitte den speziell dafür vorgesehenen Online-Dienst.
Alternativ kann die Beantragung aller Ihrer Anliegen persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Einige Fahrschulen bieten als Serviceleistung ebenfalls an, Anträge Ihrer Fahrschüler bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Für die Nutzung des Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig.
Der Dienst steht derzeit für Personen ab 16 Jahren zur Verfügung.
Den Link für den Online-Dienst finden sie rechts unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.
Bei einem Antrag in der Fahrerlaubnisbehörde:
Für alle Fahrerlaubnisklassen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Passfoto nach der Passverordnung (biometrisches Passfoto)
- Angabe der ausbildenden Fahrschule inkl. eines abweichenden Prüfortes, falls nicht Essen
Für Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder (Klassen AM, A1, A, B, BE, L und T):
- Sehtest
- Nachweis über die "Erste-Hilfe-Schulung"
- Sofern begleitetes Fahren ab 17 (BF17) beantragt wird, sind erweiterte Unterlagen erforderlich. Siehe dazu nebenstehenden Link.
Für Fahrzeuge über 3,5 t (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E):
- Nachweis über die "Erste-Hilfe-Schulung"
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten einer Augeärztin*eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Für die Klassen D, DE, D1, D1E zusätzlich:
- Für den Antrag ist zusätzlich ein erweitertes, behördliches Führungszeugnis erforderlich (kann beim Bürgeramt oder in der BürgerServiceStelle beantragt werden - Belegart O). Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Die Beantragung kann auch durch die Fahrerlaubnisbehörde, wenn eine entsprechende Einverständniserklärung vorliegt, erfolgen
- Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Bei einer Erweiterung muss zusätzlich vorgelegt werden:
- der bisherige Führerschein
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der bisherige Führerschein nicht durch die Stadt Essen ausgestellt wurde. Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind.
Bei einem Online-Antrag:
Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig. Ohne die eID, ist eine Online-Antragstellung nicht möglich. Bitte sprechen Sie in diesen Fällen persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde nach vorheriger Terminvereinbarung zur Beantragung vor. Einige Fahrschulen bieten als Serviceleistung ebenfalls an, Anträge Ihrer Fahrschüler bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Für das neue Führerscheindokument (EU-Kartenführerschein):
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG)
- Bild/Scan Ihrer Unterschrift (alternativ ist die digitale Unterschrift im Dienst möglich) (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG).
- Bild/Scan Ihres aktuellen Führerscheins (Führerschein muss für die Nutzung des Online-Dienstes im Scheckkartenformat (EU-Kartenführerschein) vorliegen)
- Bild/Scan Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (mit amtlicher Meldebescheinigung)
- Angabe der ausbildenden Fahrschule incl. des abweichenden Prüfortes (Angabe der vollständigen Adresse), falls nicht Essen
- Bild/Scan Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Bild/Scan Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre). Falls auch LKW- oder Omnibus-Klassen beantragt werden, ist statt einem einfachen Sehtest eine ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 der FeV nachzuweisen
Bei Erweiterung um Lastkraftwagen-Fahrerlaubnisklassen (C1, C1E, C, CE):
- Bild/Scan Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Bild/Scan Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten einer Augenärztin*eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Bild/Scan Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
Bei Erweiterung um Omnibus-Fahrerlaubnisklassen (D1, D1E, D, DE):
- Bild/Scan Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten einer Augenärztin*eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Bild/Scan Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Bild/Scan Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
Bei vom Wohnsitz abweichendem Prüfungsort:
- Falls Sie die Führerscheinprüfung in einer von Ihrem Wohnsitz abweichenden Stadt beziehungsweise einem abweichenden Landkreis ablegen möchten (zum Beispiel in einer Ferienfahrschule), ist ein Nachweis dafür hochzuladen
Zulässige Dateiformate (falls in der Liste nicht anders vermerkt): JPG, JPEG, PNG, PDF
Maximale Dateigröße je Dokument: 3 MB
Weitere Hinweise zum Passbild:
- Maße: Breite 3,5 cm x Höhe 4,5 cm, mindestens 895 x 1150 Pixel.
- Nähere Information zu den Vorgaben für biometrische Passbilder finden Sie auf der Mustertafel der Bundesdruckerei.
- Verwenden Sie idealerweise ein professionelles Passbild vom Fotostudio oder ein eingescanntes Passbild.
Hinweis zur Beantragung von D-Klassen:
Für den Antrag ist zusätzlich ein erweitertes, behördliches Führungszeugnis erforderlich (kann beim Bürgeramt oder in der BürgerServiceStelle beantragt werden - Belegart O). Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Die Beantragung kann ebenfalls online erfolgen.
ca. 4 - 6 Wochen.
Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Führungszeugnis enthalten sind oder wenn bei gesundheitlichen Einschränkungen weitere Ermittlungen notwendig sind.
Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung kann auch in einer zugelassenen Fremdsprache (englisch, französisch, griechisch, italienisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, kroatisch, spanisch und türkisch) bzw. auch in einer Audioprüfung abgelegt werden. Sie ist mit Antragstellung zu beantragen.
Nach Erteilung des Prüfauftrages wird die Fahrschule vom TÜV über den Eingang des Prüfauftrages benachrichtigt. Es erfolgt keine Benachrichtigung des Antragstellers durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Wird die praktische Prüfung vor Erreichen des jeweils gültigen Mindestalters bestanden, kann die Fahrerlaubnis erst an dem Tag erteilt werden, an dem das Mindestalter erreicht ist.
Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so kann die Fahrerlaubnis erst am darauf folgenden Werktag erteilt werden. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheines oder einer vorläufige Fahrberechtigung erteilt.
Bei einer Erweiterung auf die Klasse CE und DE beachten Sie auch die Hinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz.
Die Fahrerlaubnisbehörde behält sich vor, die Unterlagen im Original zur Prüfung vorlegen oder übersenden zu lassen. Dies gilt insbesondere bei Online-Anträgen.
Die Kosten für einen einfachen Antrag belaufen sich auf circa 45 Euro. Bei der Beantragung von zusätzlichen Varianten, zum Beispiel Auflagen, mehrere Klassen, Fahrerqualifikationsnachweis, Führungszeugnis, entstehen weitere Gebühren.
Für die Zustellung des neuen Führerscheins können zusätzlich Kosten anfallen.
Wie sind die Gebühren zu bezahlen?
- Bei einer Beantragung in der Fahrerlaubnisbehörde stehen folgende Bezahlmethoden zur Auswahl: Kartenzahlung, Barzahlung.
- Bei einer Online-Antragsstellung stehen folgende Bezahlmethoden zur Auswahl: Paypal, Kreditkarte.