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Informationen über den Entzug der Fahrerlaubnis
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht entzogen und eine Sperrfrist festgesetzt, können Sie unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der Fahrerlaubnisbehörde in Essen- Steele eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.
Der Antrag darf frühestens 12 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Gleiches gilt bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch eine Fahrerlaubnisbehörde. Hier gelten je nach Einzelfall jedoch andere Antragsfristen, die Ihnen auf Nachfrage mitgeteilt werden.
Nach Abschluss der notwendigen Ermittlungen werden Sie von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich über den weiteren
Verfahrensablauf (ggf. Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, Teilnahme an einem Aufbauseminar) unterrichtet.
Bitte haben Sie Verständnis, dass aus Datenschutzgründen telefonische Auskünfte zum Verfahren nicht gegeben werden können. Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist daher erforderlich.
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Der Antrag darf frühestens 12 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Gleiches gilt bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch eine Fahrerlaubnisbehörde. Hier gelten je nach Einzelfall jedoch andere Antragsfristen, die Ihnen auf Nachfrage mitgeteilt werden.
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- Zuständige Einrichtung
-
- Fahrerlaubnisbehörde
- Altendorfer Str. 101
- 45143 Essen
- Tel: +49 201 88-33888
- Fax: +49 201 88-33599
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Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht entzogen und eine Sperrfrist festgesetzt, können Sie unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der Fahrerlaubnisbehörde in Essen- Steele eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.
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