Außerbetriebsetzung ins Ausland verbrachter Fahrzeuge

 


Aufgrund der unterschiedlichen Handhabung der einzelnen Staaten in Bezug auf den Verbleib der deutschen Zulassungsmerkmale kann an dieser Stelle eine verbindliche Aussage nicht getroffen werden.

Es wird daher dringend geraten, ein Fahrzeug, welches ins Ausland verbracht werden soll, vorher außer Betrieb zu setzen.


Aufgrund der unterschiedlichen Handhabung der einzelnen Staaten in Bezug auf den Verbleib der deutschen Zulassungsmerkmale kann an dieser Stelle eine verbindliche Aussage nicht getroffen werden.

Es wird daher dringend geraten, ein Fahrzeug, welches ins Ausland verbracht werden soll, vorher außer Betrieb zu setzen.


Zuständige Einrichtung
Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
Altendorfer Str. 101
45143 Essen
Tel: +49 201 88-33999
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de