SEPA-Lastschriftmandate, Bankverbindungen/Girokonten der Stadt Essen, Zahlungsverkehr


SEPA-Lastschriftmandate

Sie haben bei regelmäßig fälligen Beträgen (Grundbesitzabgaben, Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer, Teilnehmergebühren für die Folkwangmusikschule, Kindergartenbeiträge) die Möglichkeit, am Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) teilzunehmen.

Dieses Verfahren bringt Ihnen folgende Vorteile:

  • Sie zahlen immer rechtzeitig den richtigen Betrag, auch wenn sich die Höhe der Forderung ändert. Deshalb entfällt die Anpassung von Daueraufträgen, höhere Gebühren durch Einzahlungen werden vermieden.
  • Sie ersparen sich ärgerliche, mit Kosten verbundene Mahnungen.
  • Sie können Ihre Forderungen bargeldlos auf die Bankverbindungen der Stadt Essen überweisen.

Bankverbindung der Stadt Essen

Geldinstitut

IBAN

BIC

Sparkasse Essen

DE09 3605 0105 0000 5600 03

SPESDE3EXXX

 


SEPA-Lastschriftmandate

Sie haben bei regelmäßig fälligen Beträgen (Grundbesitzabgaben, Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer, Teilnehmergebühren für die Folkwangmusikschule, Kindergartenbeiträge) die Möglichkeit, am Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) teilzunehmen.

Dieses Verfahren bringt Ihnen folgende Vorteile:

  • Sie zahlen immer rechtzeitig den richtigen Betrag, auch wenn sich die Höhe der Forderung ändert. Deshalb entfällt die Anpassung von Daueraufträgen, höhere Gebühren durch Einzahlungen werden vermieden.
  • Sie ersparen sich ärgerliche, mit Kosten verbundene Mahnungen.
  • Sie können Ihre Forderungen bargeldlos auf die Bankverbindungen der Stadt Essen überweisen.

Bankverbindung der Stadt Essen

Geldinstitut

IBAN

BIC

Sparkasse Essen

DE09 3605 0105 0000 5600 03

SPESDE3EXXX

 


Damit Ihre Zahlungen automatisch und zutreffend Ihren Forderungen zugeordnet werden können, geben Sie bitte auf jeden Fall immer den richtigen Verwendungszweck im Betreff Ihrer Überweisung an. Diesen finden Sie in dem Schriftstück, in dem Sie zur Zahlung aufgefordert werden (zum Beispiel Vertragsgegenstand).


  • SEPA-Überweisung

  • SEPA-Lastschrift


Abbuchungen von Ihrem Konto erfolgen entsprechend der Ihnen im Bescheid mitgeteilten Fälligkeit.

Sparkonten können nicht in das SEPA-Lastschriftmandat einbezogen werden.

Sie sind berechtigt, von Ihrem Geldinstitut binnen acht Wochen nach Belastung Ihres Kontos eine Wiedergutschrift zu verlangen.

Bei einem Bank- oder Kontowechsel ist die Finanzbuchhaltung umgehend schriftlich zu benachrichtigen



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Zuständige Einrichtung
Bankbuchhaltung, Cash-Management, Stammdatenpflege, Service-Desk, Großkunden und Klärungsbestand
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 8821888
Fax: +49 201 8821123