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Die Ordnungsbehörde führt die sofortige Unterbringung psychisch kranker oder suchtkranker Personen durch, wenn krankheitsbedingt akute Gefahrenlagen entstehen. Zwingende Voraussetzung ist die Vorlage eines aktuellen ärztlichen Zeugnisses, das die Krankheit und die Gefahrenlage klar darstellt.
Die Angelegenheit wird unmittelbar nach dem Unterbringungsvorgang dem Vormundschaftsgericht vorgelegt, damit von dort über die weitere Unterbringung entschieden werden kann.
Die Aufgabe teilen sich das Ordnungsamt und die Berufsfeuerwehr. Außerhalb der Bürodienstzeiten ist daher die Feuerwehr der Ansprechpartner.
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- Zuständige Einrichtung
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- Allgemeine Gefahrenabwehr, Landeshundegesetz, Maßnahmen nach dem PsychKG, Sprengstoffrecht, Hafenbehörde
- Ellernstraße 29
- 45326 Essen
- Tel: +49 201 88-0
- Fax: +49 201 88-32151
- E-Mail: gefahrenabwehr@ordnungsamt.essen.de