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Hier finden Sie Informationen zur Ausstellung einer Gewerbelegitimationskarte.
Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland (EU und Schweiz, Norwegen) für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte ausgestellt werden; § 55b Gewerbeordnung (GewO)
Voraussetzungen
1. Sie müssen Ihr Gewerbe in Essen gemeldet haben.
2. DIe persönliche Zuverlässigkeit muss gegeben sein.
Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland (EU und Schweiz, Norwegen) für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte ausgestellt werden; § 55b Gewerbeordnung (GewO)
Voraussetzungen
1. Sie müssen Ihr Gewerbe in Essen gemeldet haben.
2. DIe persönliche Zuverlässigkeit muss gegeben sein.
§ 55b Gewerbeordnung (GewO)
- Antrag (Antragstellung Wohnsitz)
- Bundespersonalausweis/Reisepass
90,00 € nach der allgemeinen Gebührenordnung des Landes NRW
- Dienstleistungen (0)
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- Zuständige Einrichtung
-
- Ordnungsamt
- Porscheplatz 1
- 45127 Essen
- Fax: +49 201 88-32003
- E-Mail: ordnungsamt@essen.de
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Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland (EU und Schweiz, Norwegen) für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte ausgestellt werden; § 55b Gewerbeordnung (GewO)
Voraussetzungen
1. Sie müssen Ihr Gewerbe in Essen gemeldet haben.
2. DIe persönliche Zuverlässigkeit muss gegeben sein.
§ 55b Gewerbeordnung (GewO)
- Antrag (Antragstellung Wohnsitz)
- Bundespersonalausweis/Reisepass
90,00 € nach der allgemeinen Gebührenordnung des Landes NRW
Eine Übersicht über Ihre Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.