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Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider müssen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden
Anzeige von Neu- und Bestandsanlagen, Änderungen der Anlagen, Anlagenstilllegungen sowie Betreiberwechsel müssen der zuständig Behörde angezeigt werden
Anzeige von Neu- und Bestandsanlagen, Änderungen der Anlagen, Anlagenstilllegungen sowie Betreiberwechsel müssen der zuständig Behörde angezeigt werden
BImSchG, 42. BImSchV
Neubau einer Verdunstungskühlanlage/Kühlturm/Nassabscheider oder Änderungen an einer bestehenden Anlage
Anzeige erfolgt elektronisch über das KaVKA-Portal
Anzeige spätestens einen Monat nach Erstbefüllung mit Nutzwasser; Änderung der Anlage oder Stilllegung einer Anlage unverzüglich aber spätestens innerhalb eines Monats
Anmeldung der Anlage/ Meldung der Änderung durch Betreiber im KaVKA-Portal. Meldung an die zuständige Behörde erfolgt durch KaVKA.
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- Zuständige Einrichtung
-
- Untere Immissionsschutzbehörde
- Natorpstr. 27
- 45139 Essen
- Tel: +49 201 8859588
- Fax: +49 201 8859559
- E-Mail: uib@umweltamt.essen.de
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider müssen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden
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BImSchG, 42. BImSchV
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