Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider müssen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden


Anzeige von Neu- und Bestandsanlagen, Änderungen der Anlagen, Anlagenstilllegungen sowie Betreiberwechsel müssen der zuständig Behörde angezeigt werden 


Anzeige von Neu- und Bestandsanlagen, Änderungen der Anlagen, Anlagenstilllegungen sowie Betreiberwechsel müssen der zuständig Behörde angezeigt werden 


BImSchG, 42. BImSchV


Neubau einer Verdunstungskühlanlage/Kühlturm/Nassabscheider oder Änderungen an einer bestehenden Anlage


Anzeige erfolgt elektronisch über das KaVKA-Portal


Anzeige spätestens einen Monat nach Erstbefüllung mit Nutzwasser; Änderung der Anlage oder Stilllegung einer Anlage  unverzüglich aber spätestens innerhalb eines Monats



Anmeldung der Anlage/ Meldung der Änderung durch Betreiber im KaVKA-Portal. Meldung an die zuständige Behörde erfolgt durch KaVKA. 


Zuständige Einrichtung
Untere Immissionsschutzbehörde
Natorpstr. 27
45139 Essen
Tel: +49 201 8859588
Fax: +49 201 8859559
E-Mail: uib@umweltamt.essen.de