Betreiber einer IED-Anlage müssen nach § 31 Abs. 1 BImSchG jährlich der zuständigen Behörde eine Ergebniszusammenfassung der Emissionsüberwachung vorlegen


Der zuständigen Überwachungsbehörde muss jährlich eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung sowie sonstige Daten, die zur Überprüfung der Einhaltung der Genehmigungsanforderungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG vorgelegt werden


Der zuständigen Überwachungsbehörde muss jährlich eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung sowie sonstige Daten, die zur Überprüfung der Einhaltung der Genehmigungsanforderungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG vorgelegt werden



Betrieb einer Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie (IED)


Ergebnisse der Emissionsüberwachung, Emissionsmessungen


Vorlage bis zum 31. Mai des Folgejahres


Gebührenpflichtig nach allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW


Die zusammengefassten Unterlagen müssen der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorgelegt werden


Zuständige Einrichtung
Untere Immissionsschutzbehörde
Natorpstr. 27
45139 Essen
Tel: +49 201 8859588
Fax: +49 201 8859559
E-Mail: uib@umweltamt.essen.de