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Die Zulassungsbehörde der Stadt Essen bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Einige davon stehen als Online-Dienste zur Verfügung und können damit, unter bestimmten Voraussetzungen, rund um die Uhr und von zu Hause oder unterwegs genutzt werden.
Im Rahmen der Digitalstrategie der Stadt Essen ist die Umsetzung der digitalen Kfz-Zulassung (i-Kfz) ein zentraler Meilenstein und stellt ein Alternativangebot zur persönlichen Vorsprache dar.
Sie können die Seite zur Buchung eines Termins oder die einzelnen Onlinedienstleistungen über die nebenstehenden Rubriken erreichen.
Weitere Informationen rund um das Thema der internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
Online-Dienstleistungen
Folgende Dienstleistungen werden online angeboten:
- Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (i-Kfz)
- Außerbetriebsetzung/ Abmeldung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz) (Achtung: innerhalb der i-Kfz Außerbetriebsetzung ist lediglich eine fahrzeugbezogene Reservierung von Kennzeichen möglich. Wenn Sie die Kennzeichenkombination für ein anderes Fahrzeug reservieren möchten, dann müssen Sie dies über die Dienstleistung „Wunschkennzeichen reservieren“ durchführen.)
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
- Tageszulassung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz)
- Umschreibung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
- Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
- Wunschkennzeichen reservieren
- Zufallskennzeichen reservieren
- Zulassungsbescheinigung-Teil II Abfrage
Innerhalb der Online-Dienstleistungen ist auch die Auswahl von Elektro- und Saisonkennzeichen (Übernahme/Neuzuteilung eines Elektro- bzw. Saisonkennzeichens) und die Auswahl von Oldtimerkennzeichen möglich. (Achtung: dem Fahrzeug muss bereits ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt sein, eine Neuzuteilung ist online nicht möglich, da dies mit einer technischen Änderung verbunden ist.)
Sie haben die Möglichkeit innerhalb der internetbasierten Fahrzeugzulassung verschiedene Lieferempfänger anzugeben. (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I und Plakettenträger an Halter, Zulassungsbescheinigung Teil II an den Finanzierer des Kraftfahrzeuges.)
Rechts unter der Rubrik Verwandte Dienstleistungen finden Sie eine ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen (benötigte Unterlagen, Kosten etc.) für die jeweilige Dienstleistung.
Bei Fragen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) wenden Sie sich an ikfz@einwohneramt.essen.de.
Andere Dienstleistungen
Für folgende Dienstleistungen müssen Sie weiterhin bei der Zulassungsbehörde der Stadt Essen vorsprechen:
- Zulassung aus dem Ausland eingeführter Kraftfahrzeuge
- Zulassung Elektrofahrzeuge/ Zuteilung E-Kennzeichen (Hybrid)
- Wiederzulassung nach Zwangsstillegung
- Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II nach Verlust oder Diebstahl (Briefaufbietung)
- Rote Kennzeichen für Hersteller und Händler von Kraftfahrzeugen sowie Werkstätten
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge
- Verkauf eines zugelassenen Kraftfahrzeugs, Veräußerungsanzeige
- Fahrzeughalterauskunft
Für eine persönliche Vorsprache in der Zulassungsbehörde Essen benötigen Sie einen Termin oder können für bestimmte Dienstleistungen den Schnellschalter nutzen. Dafür können Sie rechts die Terminreservierung nutzen.
Schnellschalter der Zulassungsbehörde
Die Zulassungsbehörde bietet in ihren Räumlichkeiten im 2.OG einen Schnellschalter ohne vorherige Terminvereinbarung an. Dort werden kurze Anliegen und qualifizierte Auskünfte während folgender Zeiten - Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr - bearbeitet.
Folgende Dienstleistungen werden am Schnellschalter durchgeführt:
- qualifizierte Auskünfte zu Anliegen der Zulassungsbehörde
- kurzfristig notwendige Außerbetriebsetzungen
- Kennzeichenreservierungen
- Änderungen von Halterdaten (Name/Anschrift)
- Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl
- Aushändigung von Feinstaubplaketten
- Ausstellung von QR-Codes zum digitalen Fahrzeugschein
- Kennzeichentausch aufgrund Beschädigung
- Umkennzeichnung aufgrund Verlust/Diebstahl
Zur besseren Planbarkeit sollten Sie ohne einen unverzüglichen Bedarf auf die Möglichkeit der Terminreservierung zurückgreifen. Es kann zu Wartezeiten an dem Schnellschalter kommen.
Im Rahmen der Digitalstrategie der Stadt Essen ist die Umsetzung der digitalen Kfz-Zulassung (i-Kfz) ein zentraler Meilenstein und stellt ein Alternativangebot zur persönlichen Vorsprache dar.
Sie können die Seite zur Buchung eines Termins oder die einzelnen Onlinedienstleistungen über die nebenstehenden Rubriken erreichen.
Weitere Informationen rund um das Thema der internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
Online-Dienstleistungen
Folgende Dienstleistungen werden online angeboten:
- Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (i-Kfz)
- Außerbetriebsetzung/ Abmeldung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz) (Achtung: innerhalb der i-Kfz Außerbetriebsetzung ist lediglich eine fahrzeugbezogene Reservierung von Kennzeichen möglich. Wenn Sie die Kennzeichenkombination für ein anderes Fahrzeug reservieren möchten, dann müssen Sie dies über die Dienstleistung „Wunschkennzeichen reservieren“ durchführen.)
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
- Tageszulassung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz)
- Umschreibung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
- Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
- Wunschkennzeichen reservieren
- Zufallskennzeichen reservieren
- Zulassungsbescheinigung-Teil II Abfrage
Innerhalb der Online-Dienstleistungen ist auch die Auswahl von Elektro- und Saisonkennzeichen (Übernahme/Neuzuteilung eines Elektro- bzw. Saisonkennzeichens) und die Auswahl von Oldtimerkennzeichen möglich. (Achtung: dem Fahrzeug muss bereits ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt sein, eine Neuzuteilung ist online nicht möglich, da dies mit einer technischen Änderung verbunden ist.)
Sie haben die Möglichkeit innerhalb der internetbasierten Fahrzeugzulassung verschiedene Lieferempfänger anzugeben. (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I und Plakettenträger an Halter, Zulassungsbescheinigung Teil II an den Finanzierer des Kraftfahrzeuges.)
Rechts unter der Rubrik Verwandte Dienstleistungen finden Sie eine ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen (benötigte Unterlagen, Kosten etc.) für die jeweilige Dienstleistung.
Bei Fragen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) wenden Sie sich an ikfz@einwohneramt.essen.de.
Andere Dienstleistungen
Für folgende Dienstleistungen müssen Sie weiterhin bei der Zulassungsbehörde der Stadt Essen vorsprechen:
- Zulassung aus dem Ausland eingeführter Kraftfahrzeuge
- Zulassung Elektrofahrzeuge/ Zuteilung E-Kennzeichen (Hybrid)
- Wiederzulassung nach Zwangsstillegung
- Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II nach Verlust oder Diebstahl (Briefaufbietung)
- Rote Kennzeichen für Hersteller und Händler von Kraftfahrzeugen sowie Werkstätten
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge
- Verkauf eines zugelassenen Kraftfahrzeugs, Veräußerungsanzeige
- Fahrzeughalterauskunft
Für eine persönliche Vorsprache in der Zulassungsbehörde Essen benötigen Sie einen Termin oder können für bestimmte Dienstleistungen den Schnellschalter nutzen. Dafür können Sie rechts die Terminreservierung nutzen.
Schnellschalter der Zulassungsbehörde
Die Zulassungsbehörde bietet in ihren Räumlichkeiten im 2.OG einen Schnellschalter ohne vorherige Terminvereinbarung an. Dort werden kurze Anliegen und qualifizierte Auskünfte während folgender Zeiten - Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr - bearbeitet.
Folgende Dienstleistungen werden am Schnellschalter durchgeführt:
- qualifizierte Auskünfte zu Anliegen der Zulassungsbehörde
- kurzfristig notwendige Außerbetriebsetzungen
- Kennzeichenreservierungen
- Änderungen von Halterdaten (Name/Anschrift)
- Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl
- Aushändigung von Feinstaubplaketten
- Ausstellung von QR-Codes zum digitalen Fahrzeugschein
- Kennzeichentausch aufgrund Beschädigung
- Umkennzeichnung aufgrund Verlust/Diebstahl
Zur besseren Planbarkeit sollten Sie ohne einen unverzüglichen Bedarf auf die Möglichkeit der Terminreservierung zurückgreifen. Es kann zu Wartezeiten an dem Schnellschalter kommen.
Für die verschiedenen Dienstleistungen sind stets Unterlagen einzureichen bzw. vorzulegen. Mehr dazu finden Sie auf den Detailseiten zur jeweiligen Dienstleistung.
Die Kosten können je nach Dienstleistung variieren. Auf den jeweiligen Detailseiten zu den Dienstleistungen sind genauere Angaben zu finden.
- Onlinedienstleistungen
- Terminvereinbarung Kfz-Zulassung
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
- Umschreibung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
- Wiederzulassung nach beantragter Außerbetriebsetzung (i-Kfz)
- Außerbetriebsetzung/Abmeldung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz)
- Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (i-Kfz)
- Tageszulassung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz)
- Wunschkennzeichen reservieren
- Zulassungsbescheinigung-Teil II Abfrage
- Onlinedienstleistungen
- Terminvereinbarung Kfz-Zulassung
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
- Umschreibung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
- Wiederzulassung nach beantragter Außerbetriebsetzung (i-Kfz)
- Außerbetriebsetzung/Abmeldung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz)
- Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (i-Kfz)
- Tageszulassung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz)
- Wunschkennzeichen reservieren
- Zulassungsbescheinigung-Teil II Abfrage
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
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- Onlinedienstleistungen
- Terminvereinbarung Kfz-Zulassung
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
- Umschreibung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
- Wiederzulassung nach beantragter Außerbetriebsetzung (i-Kfz)
- Außerbetriebsetzung/Abmeldung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz)
- Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (i-Kfz)
- Tageszulassung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz)
- Wunschkennzeichen reservieren
- Zulassungsbescheinigung-Teil II Abfrage
- Zuständige Einrichtungen
-
- Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
- Altendorfer Str. 101
- 45143 Essen
- Tel: +49 201 88-33999
- E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de
- Verwandte Dienstleistungen
- Ausfuhrkennzeichen für Kraftfahrzeuge
- Außerbetriebsetzung / Abmeldung eines Fahrzeuges (i-Kfz)
- Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wegen Verlust oder Diebstahl
- Fahrzeughalterauskunft
- Rote Kennzeichen für Hersteller und Händler von Kraftfahrzeugen sowie Werkstätten
- Verkauf eines zugelassenen Kraftfahrzeuges
- Zulassung aus dem Ausland eingeführter Kraftfahrzeuge
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz)
- Wunschkennzeichen reservieren
- Umschreibung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
- Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (i-Kfz)
- Wiederzulassung nach beantragter Außerbetriebsetzung (i-Kfz)
- Zulassung Elektrofahrzeuge / Zuteilung E-Kennzeichen
- Wiederzulassung nach Zwangsstillegung
- Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II für Kfz wegen Verlust oder Diebstahl (Briefaufbietung)
- Tageszulassung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz)
- Zulassungsbescheinigung Teil II Abfrage
Die Zulassungsbehörde der Stadt Essen bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Einige davon stehen als Online-Dienste zur Verfügung und können damit, unter bestimmten Voraussetzungen, rund um die Uhr und von zu Hause oder unterwegs genutzt werden.
Im Rahmen der Digitalstrategie der Stadt Essen ist die Umsetzung der digitalen Kfz-Zulassung (i-Kfz) ein zentraler Meilenstein und stellt ein Alternativangebot zur persönlichen Vorsprache dar.
Sie können die Seite zur Buchung eines Termins oder die einzelnen Onlinedienstleistungen über die nebenstehenden Rubriken erreichen.
Weitere Informationen rund um das Thema der internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
Online-Dienstleistungen
Folgende Dienstleistungen werden online angeboten:
- Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (i-Kfz)
- Außerbetriebsetzung/ Abmeldung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz) (Achtung: innerhalb der i-Kfz Außerbetriebsetzung ist lediglich eine fahrzeugbezogene Reservierung von Kennzeichen möglich. Wenn Sie die Kennzeichenkombination für ein anderes Fahrzeug reservieren möchten, dann müssen Sie dies über die Dienstleistung „Wunschkennzeichen reservieren“ durchführen.)
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
- Tageszulassung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz)
- Umschreibung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
- Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
- Wunschkennzeichen reservieren
- Zufallskennzeichen reservieren
- Zulassungsbescheinigung-Teil II Abfrage
Innerhalb der Online-Dienstleistungen ist auch die Auswahl von Elektro- und Saisonkennzeichen (Übernahme/Neuzuteilung eines Elektro- bzw. Saisonkennzeichens) und die Auswahl von Oldtimerkennzeichen möglich. (Achtung: dem Fahrzeug muss bereits ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt sein, eine Neuzuteilung ist online nicht möglich, da dies mit einer technischen Änderung verbunden ist.)
Sie haben die Möglichkeit innerhalb der internetbasierten Fahrzeugzulassung verschiedene Lieferempfänger anzugeben. (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I und Plakettenträger an Halter, Zulassungsbescheinigung Teil II an den Finanzierer des Kraftfahrzeuges.)
Rechts unter der Rubrik Verwandte Dienstleistungen finden Sie eine ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen (benötigte Unterlagen, Kosten etc.) für die jeweilige Dienstleistung.
Bei Fragen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) wenden Sie sich an ikfz@einwohneramt.essen.de.
Andere Dienstleistungen
Für folgende Dienstleistungen müssen Sie weiterhin bei der Zulassungsbehörde der Stadt Essen vorsprechen:
- Zulassung aus dem Ausland eingeführter Kraftfahrzeuge
- Zulassung Elektrofahrzeuge/ Zuteilung E-Kennzeichen (Hybrid)
- Wiederzulassung nach Zwangsstillegung
- Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II nach Verlust oder Diebstahl (Briefaufbietung)
- Rote Kennzeichen für Hersteller und Händler von Kraftfahrzeugen sowie Werkstätten
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge
- Verkauf eines zugelassenen Kraftfahrzeugs, Veräußerungsanzeige
- Fahrzeughalterauskunft
Für eine persönliche Vorsprache in der Zulassungsbehörde Essen benötigen Sie einen Termin oder können für bestimmte Dienstleistungen den Schnellschalter nutzen. Dafür können Sie rechts die Terminreservierung nutzen.
Schnellschalter der Zulassungsbehörde
Die Zulassungsbehörde bietet in ihren Räumlichkeiten im 2.OG einen Schnellschalter ohne vorherige Terminvereinbarung an. Dort werden kurze Anliegen und qualifizierte Auskünfte während folgender Zeiten - Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr - bearbeitet.
Folgende Dienstleistungen werden am Schnellschalter durchgeführt:
- qualifizierte Auskünfte zu Anliegen der Zulassungsbehörde
- kurzfristig notwendige Außerbetriebsetzungen
- Kennzeichenreservierungen
- Änderungen von Halterdaten (Name/Anschrift)
- Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl
- Aushändigung von Feinstaubplaketten
- Ausstellung von QR-Codes zum digitalen Fahrzeugschein
- Kennzeichentausch aufgrund Beschädigung
- Umkennzeichnung aufgrund Verlust/Diebstahl
Zur besseren Planbarkeit sollten Sie ohne einen unverzüglichen Bedarf auf die Möglichkeit der Terminreservierung zurückgreifen. Es kann zu Wartezeiten an dem Schnellschalter kommen.
Für die verschiedenen Dienstleistungen sind stets Unterlagen einzureichen bzw. vorzulegen. Mehr dazu finden Sie auf den Detailseiten zur jeweiligen Dienstleistung.
Die Kosten können je nach Dienstleistung variieren. Auf den jeweiligen Detailseiten zu den Dienstleistungen sind genauere Angaben zu finden.
Für allgemeine Anfragen oder Fragen zur Terminbuchung können Sie sich an die Kolleginnen und Kollegen des ServiceCenters Essen wenden.
Das ServiceCenter Essen ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter den folgenden Hotlines für Sie erreichbar:
- +49 201 88-33999 für den Bereich Kfz-Zulassungen
- +49 201 88-33888 für den Bereich Fahrerlaubnisse