Als Essener Künstler*in oder Vertreter*in eines Essener Kulturvereins können Sie einen Antrag auf Projektförderung stellen.


Mit seiner Projektförderung verfolgt das Kulturamt die Absicht, Kulturprojekten von gesamtstädtischer oder regionaler Bedeutung den Weg in die Öffentlichkeit zu ebnen. Im Unterschied hierzu werden kleinere Projekte, die auf Stadtteilebene verwirklicht werden sollen, aus Mitteln der Bezirklichen Kulturförderung unterstützt.

Als Essener Künstler*in oder Vertreter*in eines Essener Kulturvereins können Sie einen Antrag auf Projektförderung stellen. Halbjährlich werden Projekte aus verschiedenen Sparten gefördert. Die Bewilligung richtet sich dabei innerhalb eines Juryverfahrens nach den "Richtlinien zur Förderung der freien Kulturarbeit in der Stadt Essen".

Sie finden alle Informationen zur Antragstellung, den Fördervoraussetzungen und Förderkriterien, dem Antragsverfahren und den Förderfristen auf der Homepageseite des Kulturamtes. Den Link dorthin finden Sie unter "Weiterführende Links" auf dieser Seite.

Erstantragstellenden wird außerdem eine Förderberatung im Kulturamt empfohlen. Vereinbaren Sie dazu gerne telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit den zuständigen Kolleginnen*Kollegen. Diese finden Sie ebenfalls über den Link unter "Weiterführende Links" auf dieser Seite


Mit seiner Projektförderung verfolgt das Kulturamt die Absicht, Kulturprojekten von gesamtstädtischer oder regionaler Bedeutung den Weg in die Öffentlichkeit zu ebnen. Im Unterschied hierzu werden kleinere Projekte, die auf Stadtteilebene verwirklicht werden sollen, aus Mitteln der Bezirklichen Kulturförderung unterstützt.

Als Essener Künstler*in oder Vertreter*in eines Essener Kulturvereins können Sie einen Antrag auf Projektförderung stellen. Halbjährlich werden Projekte aus verschiedenen Sparten gefördert. Die Bewilligung richtet sich dabei innerhalb eines Juryverfahrens nach den "Richtlinien zur Förderung der freien Kulturarbeit in der Stadt Essen".

Sie finden alle Informationen zur Antragstellung, den Fördervoraussetzungen und Förderkriterien, dem Antragsverfahren und den Förderfristen auf der Homepageseite des Kulturamtes. Den Link dorthin finden Sie unter "Weiterführende Links" auf dieser Seite.

Erstantragstellenden wird außerdem eine Förderberatung im Kulturamt empfohlen. Vereinbaren Sie dazu gerne telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit den zuständigen Kolleginnen*Kollegen. Diese finden Sie ebenfalls über den Link unter "Weiterführende Links" auf dieser Seite


Onlinedienstleistungen
Antrag auf Projektförderung
Zuständige Einrichtung
Kulturprojekte, Kulturförderung, Kulturmarketing
Pferdemarkt 6
45127 Essen
Tel: +49 201 88-41001
Fax: +49 201 88-41111
E-Mail: kulturamt@essen.de