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Hier können Sie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kindergeld mit Kinderzuschlag bzw. Wohngeld erhalten, können auch Hilfen über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Unter den entsprechenden Voraussetzungen werden folgende Leistungen finanziert:
- Hilfen für Lernförderung
- Teilhabemöglichkeiten am sozialen und kulturellen Leben (angeleitete Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur, Freizeit)
- ein Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Kita und Schule sowie in der Kindertagespflege
- Kita- und Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten
- Schüler-Beförderungskosten
- Aufwendungen für den persönlichen Schulbedarf
Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kindergeld mit Kinderzuschlag bzw. Wohngeld erhalten, können auch Hilfen über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Unter den entsprechenden Voraussetzungen werden folgende Leistungen finanziert:
- Hilfen für Lernförderung
- Teilhabemöglichkeiten am sozialen und kulturellen Leben (angeleitete Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur, Freizeit)
- ein Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Kita und Schule sowie in der Kindertagespflege
- Kita- und Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten
- Schüler-Beförderungskosten
- Aufwendungen für den persönlichen Schulbedarf
Das Formular "Bildungs-und Teilhabepaket Leistungen" können Kinder und Jugendliche aus Familien beantragen, die Bürgergeld erhalten.
Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:
- Nachweise für die jeweils beantragte Leistung
Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.
Das von Ihnen ausgefüllte Formular für "Bildung und Teilhabe" wird dem zuständigen Team zur Sichtung und Bearbeitung zugeleitet.
Die Zahlungen der Kosten werden direkt an die Schule / KiTa, Anbieter oder an Sie als leistungsberechtigte Person überwiesen.
- Onlinedienstleistungen
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- Downloads
- Bescheinigung Schulfahrt / Schulausflug
- Bescheinigung Fahrt / Ausflug Kindertageseinrichtung (Kita)
- Schulnachweis zur Gewährung der Leistungen für Bildung (Schuldbedarf)
- Erklärung zur Schülerbeförderung
- Bescheinigung über die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kita oder Schule
- Bescheinigung über die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Kindertagespflege
- Antrag auf außerschulische Lernförderung
- Zusatzformular LRS / Dyskalkulie
- Antrag auf Bewilligung eines Kompaktangebotes im Rahmen der außerschulischen Lernförderung
- Antrag auf zusätzliche außerschulische Lernförderung im Bereich "Deutsch als Fremdsprache"
- Formular Anbieterwechsel
- Erklärung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Zuständige Einrichtung
-
- Bildung und Teilhabe (BuT)
- Bismarckstr. 36
- 45128 Essen
- Tel: +49 201 8857180
- Fax: +49 201 889156705
- E-Mail: bildung-und-teilhabe@jobcenter.essen.de
- Weiterführende Links
- JobCenter Essen Startseite
- Bildung und Teilhabe
- Datenschutzerklärung
Hier können Sie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kindergeld mit Kinderzuschlag bzw. Wohngeld erhalten, können auch Hilfen über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Unter den entsprechenden Voraussetzungen werden folgende Leistungen finanziert:
- Hilfen für Lernförderung
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- ein Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Kita und Schule sowie in der Kindertagespflege
- Kita- und Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten
- Schüler-Beförderungskosten
- Aufwendungen für den persönlichen Schulbedarf
Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:
- Nachweise für die jeweils beantragte Leistung
Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.
Das Formular "Bildungs-und Teilhabepaket Leistungen" können Kinder und Jugendliche aus Familien beantragen, die Bürgergeld erhalten.
Das von Ihnen ausgefüllte Formular für "Bildung und Teilhabe" wird dem zuständigen Team zur Sichtung und Bearbeitung zugeleitet.
Die Zahlungen der Kosten werden direkt an die Schule / KiTa, Anbieter oder an Sie als leistungsberechtigte Person überwiesen.