Hier können Sie Angaben zu der weiteren Person ab 15 Jahren in Ihrer Bedarfsgemeinschaft machen.

Für die Nutzung der Onlinedienstleistung ist ein BundID mit eID erforderlich. Falls Sie über keine eID verfügen, ist es zwingend notwendig, eine gut lesbare Ausweiskopie hochzuladen. Andernfalls kann die Bearbeitung der Onlinedienstleistung nicht erfolgen.


Bitte tragen Sie hier alle Personen über 15 Jahre, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ein.

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:

  • die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person
  • als Partner der nicht dauernd getrenntlebende Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner
  • ein Partner bzw. eine Partnerin in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Voraussetzung ist, dass die Partner im gemeinsamen Haushalt (Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft) leben und zwischen den Partnern ein wechselseitiger Wille besteht, dass sie füreinander Verantwortung tragen und einstehen. In bestimmten Konstellationen wird dieser Wille vermutet, z.B. wenn Partner bereits länger als ein Jahr zusammenleben oder gemeinsame Kinder haben
  • dem Haushalt angehörende unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (es sei denn, das Kind hat selbst ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen)
  • die Eltern bzw. der Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen, unter 25-jährigen Kindes, wenn sie in einem Haushalt zusammenleben. Auch der im gleichen Haushalt lebende Partner des Elternteils gehört zur Bedarfsgemeinschaft

Für Kinder unter 15 Jahren füllen Sie bitte die Anlage KI aus.


Bitte tragen Sie hier alle Personen über 15 Jahre, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ein.

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:

  • die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person
  • als Partner der nicht dauernd getrenntlebende Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner
  • ein Partner bzw. eine Partnerin in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Voraussetzung ist, dass die Partner im gemeinsamen Haushalt (Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft) leben und zwischen den Partnern ein wechselseitiger Wille besteht, dass sie füreinander Verantwortung tragen und einstehen. In bestimmten Konstellationen wird dieser Wille vermutet, z.B. wenn Partner bereits länger als ein Jahr zusammenleben oder gemeinsame Kinder haben
  • dem Haushalt angehörende unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (es sei denn, das Kind hat selbst ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen)
  • die Eltern bzw. der Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen, unter 25-jährigen Kindes, wenn sie in einem Haushalt zusammenleben. Auch der im gleichen Haushalt lebende Partner des Elternteils gehört zur Bedarfsgemeinschaft

Für Kinder unter 15 Jahren füllen Sie bitte die Anlage KI aus.



Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde. 


Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:

  • Schulbescheinigung / Immatrikulationsbescheinigung / Ausbildungsvertrag
  • Schulbedarf
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Beitragsbescheinigung / Beitragsbescheinigung Basistarif Krankenkasse
  • Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse

 

Unter Umständen sind auch folgende Unterlagen hochzuladen:

  • Ärztliche Bescheinigung / Ärztliches Attest
  • Kaufbelege
  • Quittungen
  • Verpflichtungserklärung
  • Verdienstabrechnung / Einkommensbescheinigung
  • Arbeitslosegeld-/Renten-/Kindergeldbescheid
  • Bescheid über die Sperrzeit
  • Geburtsurkunde, Unterhaltstitel
  • Bescheid über die Ausbildungsförderung
  • KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Altersvorsorge
  • Gewerbeanmeldung
  • Gewinnermittlung (GE)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Einnahme – Überschuss Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung
  • Vaterschaftserkennung
  • Beschluss des Familiengerichts
  • gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Urteil / Schreiben der Versicherung
  • Ärztliches Gutachten

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.


Für Kinder unter 15 Jahren füllen Sie bitte die Anlage KI aus.


Die von Ihnen ausgefüllte Unterhaltsmitteilung wird dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet. Sie erhalten dann ggfs. einen neuen Bescheid.


Onlinedienstleistungen
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Downloads
Anlage WEP - Anlage für eine weitere Person ab 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft
Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken
Merkblatt SGB II – Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Einkommensbescheinigung
Merkblatt für den Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung (§ 26 SGB II)
Merkblatt für Leistungsberechtigte ohne Kranken- und Pflegeversicherung
Zuständige Einrichtungen
JobCenter Essen
Ruhrallee 175
45136 Essen
Tel: +49 201 88-56999
JobCenter Nord
JobCenter Nord-West
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