Grundstückseigentümer*innen, die ihren Garten mit Frischwasser bewässern, können auf Antrag von den Schmutzwassergebühren für das als Gießwasser benutzte Frischwasser befreit werden.

Frischwasser, das zum Befüllen von Schwimmbecken (Pools) verwendet wird, wird durch den Gebrauch zu Schmutzwasser und muss über die kommunalen Abwasseranlagen entsorgt werden. Für dieses Wasser kann keine Schmutzwassergebührenermäßigung beantragt werden.


Allgemeine Informationen zu Gartenwasserzählern

Die Schmutzwassergebühren werden von der Stadt Essen standardmäßig für das gesamte Leitungswasser (Frischwasserbezug) erhoben, das über den normalen Hauswasserzähler erfasst wird. Wird das Leitungswasser jedoch zur Gartenbewässerung oder zum Rasensprengen verwendet, versickert es im Boden und fließt nicht in die Kanalisation. Mit einem Gartenwasserzähler kann dieses Wasser gemessen und auf Antrag von der Gesamtwassermenge abgezogen werden, die Grundlage für die Schmutzwassergebühren ist.

Viele Hausbesitzer überschätzen ihren Gießwasserbedarf. Bitte beachten Sie, dass erst eintausend Liter einen Kubikmeter ergeben (zur Verdeutlichung: das sind einhundert Zehn-Liter-Gießkannen). Für jeden Kubikmeter Wasser, der nachweislich nicht in die Kanalisation geleitet wird, ergibt sich eine Ersparnis von derzeit 4,07 Euro.

Was muss ich bei einem Gartenwasserzähler beachten? (gültig ab 01.01.2026)

Die nicht in die Kanalisation eingeleiteten Wassermengen müssen ab 2026 durch einen geeigneten Gartenwasserzähler nachgewiesen werden.

Anerkannt werden ausschließlich Zähler, die:

  • geeicht sind,
  • eine dauerhafte und nicht manipulierbare Anzeige des kumulierten Verbrauchs in Kubikmetern (m³) besitzen,
  • ein mechanisch ablesbares Zählwerk oder eine gleichwertige, nicht löschbare Anzeige haben,
  • nicht zurückgesetzt oder gelöscht werden können.

Elektronische Aufsteckzähler oder Geräte mit löschbaren Anzeigen sind nicht zulässig.

Umweltaspekt

Ein Austausch ist nicht erforderlich, wenn ein Zähler zwar das Ende seiner Eichfrist erreicht hat, aber weiterhin zuverlässig arbeitet und die oben genannten Anforderungen erfüllt.
Damit wird unnötiger Abfall vermieden.

Welche Frischwassernutzung kann über den Zwischenzähler berücksichtigt werden?

Berücksichtigt werden Wassermengen für:

  • Garten- und Rasenbewässerung
  • Befüllung von Gartenteichen und Schwimmteichen
  • Befüllung von nicht fest installierten Schwimmbecken ohne chemische Zusätze

Nicht berücksichtigt werden:

  • fest installierte Schwimmbecken
  • Pools mit Chlor oder anderen chemischen Zusätzen
  • Verwendungen, deren Abwasser anschließend in die Kanalisation gelangt

Frischwasser für diese Zwecke darf nicht über den Gartenwasserzähler entnommen werden.

Nach Ersteinbau (einmalig)

Den erstmaligen Einbau eines Zwischenzählers für die Gartenbewässerung müssen Sie bei der Stadt Essen anzeigen. Bitte nutzen Sie dazu unser Online-Formular „Erstmaliger Einbau des Gartenwasserzählers“. Sie finden das Formular auf dieser Seite unter Onlinedienstleistungen.

Für den Antrag benötigen Sie

  • das Aktenzeichen des Grundstückes,
  • die Zählernummer,
  • ein Foto des Zählerstandes und der Zählernummer,
  • das Datum der Inbetriebnahme,
  • ggf. eine Vollmacht (bei abweichender Eigentümerstellung).

Wie wird die Ermäßigung berücksichtigt?

Die Absetzung bezieht sich immer auf Wassermengen, die im vergangenen Kalenderjahr nicht in die Kanalisation eingeleitet wurden. Der Antrag muss im Jahr der Ablesung gestellt werden (nach der Hauptablesung, spätestens bis zum 31.12.).

Die Berücksichtigung erfolgt grundsätzlich im Bescheid über die Grundbesitzabgaben des Folgejahres.

Das bedeutet:

  • Ein Antrag, der im Jahr 2026 gestellt wird, wird im Bescheid 2027 berücksichtigt.
  • Eine nachträgliche Änderung eines bereits erlassenen Bescheides erfolgt in der Regel nicht.

 

Beispiel:

Abgabenart Wert Gebühren-/Hebesatz Betrag
Schmutzwasser      
Schmutzwassergebühr 109,00 4,07 443,63 €
Abschlag auf Wert: - 8,00 4,07 -32,56 €
Summe: 101,00 m³   411,07 €

 

Hier noch einmal die notwendigen Schritte: 

  1. Kauf eines geeigneten Gartenwasserzählers (geeicht, nicht manipulationsfähig, Anzeige nicht löschbar)
  2. Fester Einbau des Zählers in die Leitung
  3. Ersteinbau online anzeigen (über das Formular „Erstmaliger Einbau des Gartenwasserzählers“)
  4. Jährliche Ablesung des Gartenwasserzählers unmittelbar nach der Ablesung des Hauptwasserzählers (in der Regel im Herbst über das Formular „Ablesung des Gartenwasserzählers“)
  5. Online-Übermittlung des Zählerstandes mit Foto innerhalb von 14 Tagen nach der Hauptablesung (eine Antragstellung ist spätestens bis zum 31.12. des Jahres möglich)
    Hinweis: Der gemeldete Zählerstand muss den Wasserverbrauch des jeweiligen Kalenderjahres nachvollziehbar belegen.
    Erfolgt die Meldung nicht zeitnah nach der Ablesung, kann der erforderliche Nachweis im Einzelfall nicht mehr geführt werden.
  6. Berücksichtigung im Bescheid über die Grundbesitzabgaben des Folgejahres

 


Allgemeine Informationen zu Gartenwasserzählern

Die Schmutzwassergebühren werden von der Stadt Essen standardmäßig für das gesamte Leitungswasser (Frischwasserbezug) erhoben, das über den normalen Hauswasserzähler erfasst wird. Wird das Leitungswasser jedoch zur Gartenbewässerung oder zum Rasensprengen verwendet, versickert es im Boden und fließt nicht in die Kanalisation. Mit einem Gartenwasserzähler kann dieses Wasser gemessen und auf Antrag von der Gesamtwassermenge abgezogen werden, die Grundlage für die Schmutzwassergebühren ist.

Viele Hausbesitzer überschätzen ihren Gießwasserbedarf. Bitte beachten Sie, dass erst eintausend Liter einen Kubikmeter ergeben (zur Verdeutlichung: das sind einhundert Zehn-Liter-Gießkannen). Für jeden Kubikmeter Wasser, der nachweislich nicht in die Kanalisation geleitet wird, ergibt sich eine Ersparnis von derzeit 4,07 Euro.

Was muss ich bei einem Gartenwasserzähler beachten? (gültig ab 01.01.2026)

Die nicht in die Kanalisation eingeleiteten Wassermengen müssen ab 2026 durch einen geeigneten Gartenwasserzähler nachgewiesen werden.

Anerkannt werden ausschließlich Zähler, die:

  • geeicht sind,
  • eine dauerhafte und nicht manipulierbare Anzeige des kumulierten Verbrauchs in Kubikmetern (m³) besitzen,
  • ein mechanisch ablesbares Zählwerk oder eine gleichwertige, nicht löschbare Anzeige haben,
  • nicht zurückgesetzt oder gelöscht werden können.

Elektronische Aufsteckzähler oder Geräte mit löschbaren Anzeigen sind nicht zulässig.

Umweltaspekt

Ein Austausch ist nicht erforderlich, wenn ein Zähler zwar das Ende seiner Eichfrist erreicht hat, aber weiterhin zuverlässig arbeitet und die oben genannten Anforderungen erfüllt.
Damit wird unnötiger Abfall vermieden.

Welche Frischwassernutzung kann über den Zwischenzähler berücksichtigt werden?

Berücksichtigt werden Wassermengen für:

  • Garten- und Rasenbewässerung
  • Befüllung von Gartenteichen und Schwimmteichen
  • Befüllung von nicht fest installierten Schwimmbecken ohne chemische Zusätze

Nicht berücksichtigt werden:

  • fest installierte Schwimmbecken
  • Pools mit Chlor oder anderen chemischen Zusätzen
  • Verwendungen, deren Abwasser anschließend in die Kanalisation gelangt

Frischwasser für diese Zwecke darf nicht über den Gartenwasserzähler entnommen werden.

Nach Ersteinbau (einmalig)

Den erstmaligen Einbau eines Zwischenzählers für die Gartenbewässerung müssen Sie bei der Stadt Essen anzeigen. Bitte nutzen Sie dazu unser Online-Formular „Erstmaliger Einbau des Gartenwasserzählers“. Sie finden das Formular auf dieser Seite unter Onlinedienstleistungen.

Für den Antrag benötigen Sie

  • das Aktenzeichen des Grundstückes,
  • die Zählernummer,
  • ein Foto des Zählerstandes und der Zählernummer,
  • das Datum der Inbetriebnahme,
  • ggf. eine Vollmacht (bei abweichender Eigentümerstellung).

Wie wird die Ermäßigung berücksichtigt?

Die Absetzung bezieht sich immer auf Wassermengen, die im vergangenen Kalenderjahr nicht in die Kanalisation eingeleitet wurden. Der Antrag muss im Jahr der Ablesung gestellt werden (nach der Hauptablesung, spätestens bis zum 31.12.).

Die Berücksichtigung erfolgt grundsätzlich im Bescheid über die Grundbesitzabgaben des Folgejahres.

Das bedeutet:

  • Ein Antrag, der im Jahr 2026 gestellt wird, wird im Bescheid 2027 berücksichtigt.
  • Eine nachträgliche Änderung eines bereits erlassenen Bescheides erfolgt in der Regel nicht.

 

Beispiel:

Abgabenart Wert Gebühren-/Hebesatz Betrag
Schmutzwasser      
Schmutzwassergebühr 109,00 4,07 443,63 €
Abschlag auf Wert: - 8,00 4,07 -32,56 €
Summe: 101,00 m³   411,07 €

 

Hier noch einmal die notwendigen Schritte: 

  1. Kauf eines geeigneten Gartenwasserzählers (geeicht, nicht manipulationsfähig, Anzeige nicht löschbar)
  2. Fester Einbau des Zählers in die Leitung
  3. Ersteinbau online anzeigen (über das Formular „Erstmaliger Einbau des Gartenwasserzählers“)
  4. Jährliche Ablesung des Gartenwasserzählers unmittelbar nach der Ablesung des Hauptwasserzählers (in der Regel im Herbst über das Formular „Ablesung des Gartenwasserzählers“)
  5. Online-Übermittlung des Zählerstandes mit Foto innerhalb von 14 Tagen nach der Hauptablesung (eine Antragstellung ist spätestens bis zum 31.12. des Jahres möglich)
    Hinweis: Der gemeldete Zählerstand muss den Wasserverbrauch des jeweiligen Kalenderjahres nachvollziehbar belegen.
    Erfolgt die Meldung nicht zeitnah nach der Ablesung, kann der erforderliche Nachweis im Einzelfall nicht mehr geführt werden.
  6. Berücksichtigung im Bescheid über die Grundbesitzabgaben des Folgejahres

 



Ein Zwischenzähler für die Entnahmestelle der Gartenbewässerung kostet im Fachhandel ca. 30,00 € zuzüglich eventuell anfallender Einbaukosten.


Zuständige Einrichtung
Veranlagungen und Rechtsbehelfe Grundbesitzabgaben
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-21777