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Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Sonderabfälle) unterliegt strengen Nachweispflichten. Wenn Sie als gewerblicher Betrieb, als Unternehmer oder Bauherr im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle zu entsorgen haben, benötigen Sie hierfür eine Abfallerzeugernummer. Die Erzeugernummer ist eine Kennummer, die den Ort kennzeichnet, an dem der Abfall entsteht oder anfällt. Sie ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen (elektronisch) nachweisen zu können.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage das nebenstehende Antragsformular und übersenden Sie dieses ausschließlich an die E-Mail Adresse erzeugernummer@essen.de.
Antragsberechtigt sind Abfallerzeuger oder durch sie bevollmächtigte Dritte. Die Vorlage einer Vollmacht ist aus Datenschutzgründen erforderlich.
Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde vergibt Erzeugernummern hinsichtlich der erforderlichen Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die im Stadtgebiet Essen angefallen sind.
Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde vergibt Erzeugernummern hinsichtlich der erforderlichen Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die im Stadtgebiet Essen angefallen sind.
§ 28 der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Antragsformular
- Vollmacht (wenn die Erzeugernummer für einen Dritten beantragt wird)
| Name | Typ | Kosten |
|---|---|---|
| Erteilung einer Erzeugernummer | Gebuehr | 50,00 EUR |
SEPA-Überweisung
Weitere Informationen zum (elektronischen) Abfallnachweisverfahren finden Sie unter www.zks-abfall.de
- Onlinedienstleistungen
- Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer
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- Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer
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- Onlinedienstleistungen
- Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer
- Zuständige Einrichtungen
-
- Untere Abfallwirtschaftsbehörde
- Natorpstr. 27
- 45139 Essen
- Tel: +49 201 88-59588
- Fax: +49 201 88-59559
- E-Mail: uawb@umweltamt.essen.de
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Sonderabfälle) unterliegt strengen Nachweispflichten. Wenn Sie als gewerblicher Betrieb, als Unternehmer oder Bauherr im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle zu entsorgen haben, benötigen Sie hierfür eine Abfallerzeugernummer. Die Erzeugernummer ist eine Kennummer, die den Ort kennzeichnet, an dem der Abfall entsteht oder anfällt. Sie ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen (elektronisch) nachweisen zu können.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage das nebenstehende Antragsformular und übersenden Sie dieses ausschließlich an die E-Mail Adresse erzeugernummer@essen.de.
Antragsberechtigt sind Abfallerzeuger oder durch sie bevollmächtigte Dritte. Die Vorlage einer Vollmacht ist aus Datenschutzgründen erforderlich.
Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde vergibt Erzeugernummern hinsichtlich der erforderlichen Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die im Stadtgebiet Essen angefallen sind.
§ 28 der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Antragsformular
- Vollmacht (wenn die Erzeugernummer für einen Dritten beantragt wird)
Weitere Informationen zum (elektronischen) Abfallnachweisverfahren finden Sie unter www.zks-abfall.de
- 50.00
Postanschrift: Stadt Essen, Umweltamt, Untere Abfallwirtschaftsbehörde, 45121 Essen
Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.